Politische Berichte Nr.01/2026 (PDF)29a
Demokratie verteidigen

Wie gefährdet sind die öffentlich-rechtlichen Medien?

Olaf Argens, Schmitten/Hessen

Die Koalition von SPD und BSW im Brandenburger Landtag scheiterte am Abstimmungsverhalten von Teilen des BSW zu einschneidenden Änderungen des Medienstaatsvertrages. Das Medienrecht fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Kooperation der Bundesländer voraussetzt, sind wesentliche Elemente in Verträgen geregelt, die kontinuierlich an die sich verändernde Medienwelt angepasst werden und die Zustimmung aller Länderparlamente erfordern. Im Medienstaatsvertrag geht es um die Rechte und Pflichten von Anbietern von Rundfunk- und Telemedien sowie sonstigen digitalen Diensten.

Die jetzt von den Landesregierungen ausgehandelten und den Parlamenten zur Abstimmung vorgelegten Änderungen sehen eine Reduzierung von Fernsehkanälen und Radiowellen, die Deckelung von Sportausgaben und die Verschärfung von Regeln für Internet-Angebote vor. Abgeordnete der BSW-Fraktion haben gegen die Novelle gestimmt, weil sie ihrer grundlegenden Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ausreichend Rechnung trage. Behauptet wird insofern insbesondere eine angeblich tendenziöse und unausgewogene Berichterstattung und zu hohe Gebühren.

Mit den Vorgängen in Brandenburg steht die Frage im Raum, welche Folgen für den Rundfunk zu erwarten sind, wenn die AfD im Zuge der Landtagswahlen 2026 eine Regierungsbeteiligung erzwingt. Das letzte Bundestagswahlprogramm der AfD unterstellt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk „einen eng mit den etablierten Parteien vernetzten Apparat, der seine Macht entgegen den Anforderungen des Medienstaatsvertrags gezielt zur Meinungsmache bis hin zur Manipulation nutzt“. Gefordert wird eine „nachhaltige Strukturreform“ mit einer „verschlankten, entideologisierten und gebührenfreien Grundversorgung“ und eine „Umwandlung des bestehenden öffentlich-rechtlichen in ein Bezahlfernsehen“.

Der Umgang mit den Angriffen von rechts ist kompliziert, da ein tatsächlicher Reformbedarf besteht und die Änderungen des Medienstaatsvertrages kritikwürdig sind. Für die Linke hatte Katharina Slanina im Brandenburger Landtag erklärt: „Mit seinem Agieren besorgt das BSW letztlich das Geschäft derjenigen, die die öffentlich-rechtlichen Medien am liebsten ganz abschaffen würden und unabhängigen Journalismus als Feind betrachten. (…). Ein Scheitern der Staatsverträge wäre ein weiterer Schritt zur Schwächung und letztendlich zur Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (…) Natürlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk dringend reformbedürftig. (…). Diesem Bedarf werden die jetzt zur Abstimmung vorliegenden Staatsverträge auch aus linker Sicht nicht gerecht. Die Linke sieht einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als zentraler Säule der Demokratie und gerade deshalb muss die Debatte über seine Weiterentwicklung geführt werden.“ In einer Stellungnahme von DGB und Verdi heißt es: „Eine Zielvorstellung, inwiefern die Öffentlich-Rechtlichen dem zukünftigen Bedarf der Gesellschaft durch die vorgeschlagene Reform besser gerecht werden können, sucht man in den Vertragstexten vergeblich. Demgegenüber mangelt es (…) nicht an Einschnitten, Rückschritten und neuen Beschränkungen. So sind Kürzungen bei den Informationsangeboten, Bildungsangeboten, Dokumentationen, Angeboten für jüngere Menschen, Kulturangeboten, Radiowellen, im überregionalen Programm und bei Angeboten in Textform vorgesehen (…). Die Reformvorschläge laufen auf eine stärkere Zentralisierung auf Kosten der Regionalität der Angebote hinaus.“

Ob die demokratischen Grundsätzen verpflichteten öffentlich-rechtlichen Medien ausreichend geschützt sind, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Zwar sic hern einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichts, der Medienstaatsvertrag und EU-Recht wichtige demokratische Grundsätze ab, etwa die Beachtung der Meinungsvielfalt und ihre finanzielle Sicherstellung, ein Ausschluss redaktioneller Einflussnahme durch den Staat, ein Verbot von Parteisendern sowie ein Ausschluss unmittelbarer Beeinflussung durch den Markt. Die von der AfD geforderte gebührenfreie Grundversorgung und Ersetzung durch rechtspopulistische und rechtskonservative Portale würde diesen Grundsätzen fundamental widersprechen. Allerdings sind die Staatsverträge einer parlamentarischen Kontrolle durch die Landesparlamente weitgehend entzogen. Ministerpräsident:innen sind berechtigt, die Verträge im Alleingang zu kündigen. Anders als bei Gesetzen haben die Parlamente auf inhaltliche Änderungen keinerlei Einfluss. Die Texte werden von den Landesregierungen ausgehandelt. Das Parlament kann nur ablehnen oder zustimmen.