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Eva Detscher,PB03/2020,02Und was beim Brexit?Torys pokern hoch mit Leben der Menschen • Verhandlungen über Austrittsabkommen bis Ende Juli verlängert • "Harter" Breit wahrscheinlich
Eva Detscher-e,PB03/2020,03Urteil zur Geldpolitik der EU: Das Ei des Voßkuhle – Urteil im Spiegel der europäischen MedienRechtliche Grundlagen der EU in Frage gestellt • Konfliktbeilegung nicht absehbar
Johannes Kakoures,PB03/2020,05„Ultra vires“ – Kompetenzüberschreitung durch KompetenzüberschreitungskritikWorum geht es inhaltlich? • Wie kommt das Bundesverfassungsgericht zu seinem Urteil? • Feststellungsurteile und Handlungspflichten • Eingriffsmöglichkeiten für die Zukunft? • Brüskierung nicht nur des EuGH + Nur für extreme Ausnahmefälle
Rüdiger Lötzer, Rolf Gehring, Eva Detscher,PB03/2020,18Von der Leyen will jetzt auch den „Wumms“ – mit der EU01 Wertpapiersammelstellen in der EU | 02 Gemeinsame Erklärung der deutschen und französischen Gewerkschaften | 03 Deutsch-Französisches Parlament | 04 info Strukturpolitik (Regionen)
Eva Detscher,PB03/2020,3230. Juni: Kroatien übergibt turnusmäßig Vorsitz im Rat der EU an Deutschland (bis 31. Dezember)Besonderheit des Vorsitzes • Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist Basis-Anliegen der Bundesregierung
Johannes Kakoures,PB04/2020,02EZB-Urteil: eine Befürchtung bestätigt sichGravierende Unklarheiten für den weiteren Verlauf • Verfassungsgericht auf dem Weg in die Diskreditierung
Alfred Küstler,PB04/2020,03EU-Krisengipfel: Wirtschaftspresse sieht Schritte zur TransferunionAufnahm gemeinsamer Schulden führt laut wirtschaftsnaher Presse zur Einführung eigener Steuern der EU
Wolfgang Gehring,PB04/2020,17Arbeitszeiterfassung: Schon jetzt Pflicht der ArbeitgeberMit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Bisher galt das nur für bestimmte, u.a. im Mindestlohngesetz genannte Branchen und die Arbeitszeit oberhalb von acht Stunden (§ 16 Arbeitszeitgesetz).