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Eva Detscher, PB04/2023,
S.30
01
Das Kind als Träger von Rechten. * 30-kabl-2020-UN-kinderrechte-brd-gibt-vorbehalt-auf-detscher-3.html * 31a-kabl-2020-kinderrechte-vorlaeufer-gehring-3.html * 31b-kabl-2020-kinderrechte-ins-gundgesetz-fochler-3.html. 01 Das Kind als Träger von Rechten. Deutschland war eines der ersten Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention 1989/901 unterzeichnet und am 6. März 1992 ratifiziert hatten. Allerdings äußerte Deutschland mit der Unterzeichnung Vorbehalte. Diese räumten dem deutschen Ausländerrecht Vorrang ein und sicherten damit u.a. die Möglichkeit der Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche.