Politische Berichte Nr.04/2022 (PDF)31b
Kalenderblatt

* 30-kabl-2020-UN-kinderrechte-brd-gibt-vorbehalt-auf-detscher-3.html * 31a-kabl-2020-kinderrechte-vorlaeufer-gehring-3.html * 31b-kabl-2020-kinderrechte-ins-gundgesetz-fochler-3.html

UN-Kinderrechte ins Grundgesetz – überfällig

Martin Fochler, München. Schon im Koalitionsvertrag der vorigen Regierung stand die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Die dazu nötige 2/3 Mehrheit kam 2021 im interfraktionellen Verfahren nicht zustande. Die Aufgabe blieb der nächsten, jeztigen Regierung, die sie wiederum im Koalitionsvertrag festschrieb. 2022 stellte der VN-Kinderrechtsausschuss nach einer Anhörung der BRD in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ fest:

6. Der Ausschuss empfiehlt der Vertragspartei, mit größerem Nachdruck (Herv. Red.) daran zu arbeiten, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben.

7. In Anerkennung der verschiedenen sektorbezogenen Strategien und Maßnahmen zu Kinderrechten auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen ist der Ausschuss nichtsdestotrotz der Auffassung, dass eine umfassende Kinderrechtspolitik und -strategie auf Bundesebene als Grundlage für Pläne und Strategien auf Ebene der Länder und Kommunen dienen könnte. Mit Verweis auf seine früheren Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss der Vertragspartei: 1. eine umfassende Kinderpolitik zu entwickeln und zu verabschieden, die alle Bereiche des Übereinkommens abdeckt, und auf dieser Grundlage eine entsprechende Umsetzungsstrategie auf Länderebene zu entwickeln, welche durch ausreichend personelle, technische und finanzielle Ressourcen unterfüttert wird; 2. sicherzustellen, dass den Bundesländern im Zuge dieser Politik auch eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des Übereinkommens geboten wird, und dass ein besonderer Schwerpunkt der Politik auf Kindern in belasteten Lebenslagen liegt, einschließlich asylsuchenden, geflüchteten und von Migration betroffenen Kindern, Kindern aus Minderheitengruppen, Kindern mit Behinderungen, LGBTI-Kindern und sozioökonomisch benachteiligten Kindern …

Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag kommt ohne breite öffentliche Debatte nicht zustande. Es wird Zeit, dass die Parlamentsfraktionen ihre Vorstellungen zur Bewältigung dieser Aufgabe auf den Tisch legen.

Quellen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz, dort auch der Link www.bmfsfj.de/resource/blob/203220/dbb39ecff4cbb27f2569247c72332955/abschliessende-bemerkungen-zum-kombinierten-fuenften-und-sechsten-staatenbericht-deutschlands-data.pdf