Politische Berichte Nr.3/2023 (PDF)26b
Ankündigungen, Diskussion, Dokumentation

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Die Internationale Atomenergie- Organisation – IAEO

01 Die Internationale Atomenergie-Organisation hat sich ein Leitbild gegeben
02 Kritik an der IAEO
03 Am 2. März 2022 hat der Generaldirektor der IAEO auf einer Sitzung des Gouverneursrats sieben unverzichtbare Säulen für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit während eines bewaffneten Konflikts („Sieben Säulen“) im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine skizziert.

Ulli Jäckel, Hamburg, 30.5.2023

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO; englisch: International Atomic Energy Agency, IAEA) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die innerhalb des Systems der Vereinten Nationen einen besonderen Status innehat. Die IAEO ist keine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, sondern mit diesen vielmehr durch ein separates Abkommen verbunden. Sie berichtet regelmäßig der Generalversammlung der Vereinten Nationen und darüber hinaus dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, wenn sie eine Gefährdung der internationalen Sicherheit feststellt.

Vorgeschichte: 1948 verabschiedet die UN-Generalversammlung einen (unverbindlichen) Beschluss, der vorsieht, eine internationale Körperschaft zu gründen, welche – aus Gründen der einzig friedlichen Verwendung – alle Atomreaktoren und Uranminen weltweit besäße und betriebe. Im Gegenzug dazu solle der Atombomben-Bau eingestellt werden und die bestehenden Bestände vernichtet werden. In seiner Rede „Atoms for Peace“ von 1953 regt dann US-Präsident Eisenhower die Gründung einer etwas weniger weitgehenden Form dieser „International Atomic Energy Agency“ an, welche sich für die ausschließlich friedliche Verwendung der Atomenergie einsetzen solle.

Die Satzung der IAEO wurde am 23. Oktober 1956 von der Konferenz über die Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation am Sitz der Vereinten Nationen angenommen. Sie ist am 29. Juli 1957 in Kraft getreten. Im Oktober 1957 beschlossen die Delegierten der ersten Generalkonferenz, den Sitz der IAEO in Wien, Österreich, zu errichten. Die IAEO verfügt außerdem über zwei Regionalbüros in Toronto, Kanada (seit 1979), und Tokio, Japan (seit 1984), sowie über zwei Verbindungsbüros in New York City, Vereinigte Staaten von Amerika (seit 1957), und Genf, Schweiz (seit 1965). Die Agentur unterhält auf Kerntechnik spezialisierte Laboratorien in Wien und Seibersdorf (Österreich), die 1961 eröffnet wurden, sowie seit 1961 in Monaco. Derzeit sind ca. 3700 Mitarbeiter für sie tätig.

Heute beträgt die Gesamtzahl der Mitgliedsstaaten 176 (Stand: 3. Januar 2023). Es fehlen u.a. Surinam, Süd-Sudan und Somalia sowie Palästina und einige Inselstaaten im Indischen Ozean und im Pazifik. Nordkorea hat seine Mitgliedschaft 1994 gekündigt.

Alle Mitgliedstaaten sind in der jährlich tagenden Generalkonferenz vertreten. Fünfmal pro Jahr tagt der Gouverneursrat, das neben der Generalkonferenz zweite Kontroll- und Lenkungsorgan der IAEO. Im Gouverneursrat sind 35 Mitgliedstaaten vertreten (darunter als sogenannte designierte Mitglieder die dreizehn Länder mit der weltweit am weitesten entwickelten Nukleartechnologie sowie – auf jeweils zwei Jahre benannt – wechselnde Vertreter aller Regionalgruppen).

Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1956 Mitglied der Organisation und seit 1972 im Gouverneursrat als designiertes Mitglied vertreten. Der deutsche VN-Botschafter fungiert als deutscher Vertreter im Gouverneursrat. Nach den USA, Japan und China ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den rund 370 Mio. Euro umfassenden Haushalt der IAEO (2019).

01

Die Internationale Atomenergie-Organisation hat sich ein Leitbild gegeben: Danach ist sie

„eine unabhängige zwischenstaatliche, wissenschafts- und technologiebasierte Organisation in der Familie der Vereinten Nationen, die als globale Anlaufstelle für die nukleare Zusammenarbeit dient;

- unterstützt ihre Mitgliedstaaten im Rahmen sozialer und wirtschaftlicher Ziele bei der Planung und Nutzung der Nuklearwissenschaft und -technologie für verschiedene friedliche Zwecke, einschließlich der Stromerzeugung, und erleichtert den nachhaltigen Transfer dieser Technologie und dieses Wissens in die Entwicklungsländer;

– entwickelt Normen für die nukleare Sicherheit und fördert auf der Grundlage dieser Normen die Erreichung und Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus bei der Anwendung der Kernenergie sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor ionisierender Strahlung;

– überprüft durch ihr Inspektionssystem, ob die Staaten ihren Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag und anderen Nichtverbreitungsabkommen nachkommen, Kernmaterial und Anlagen nur für friedliche Zwecke zu nutzen.“

In diesem Sinne kooperiert die IAEA mit zahlreichen Nuklearforschungs-Instituten, sowie im System der Vereinten Nationen mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO), dem Entwicklungsprogramm der UN (UNDP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Ebenfalls Kooperationspartner ist die EU. Weiter gibt es verschiedene regionale Kooperationsabkommen und Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen z.B. in der Krebsforschung, der Landwirtschaft sowie mit Entwicklungsbanken.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterhält die IAEO Abteilungen für technische Zusammenarbeit, für Kernenergie, für nukleare Sicherheit und für Nuklearwissenschaften und Anwendungen.

Von besonderer Bedeutung ist die Abteilung für Sicherheitsüberwachung (Department of Safeguards). Sie nimmt die Aufgaben und Zuständigkeiten der IAEO als weltweite Atomaufsichtsbehörde wahr und unterstützt die weltweiten Bemühungen, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist die IAEO z. B. für die Kontrolle des iranischen Atomprogramms zuständig. In regionalen Zuständigkeiten werden die Bestände spaltbaren Materials verifiziert und ihre Verwendung überprüft.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die IAEO vor die Aufgabe, die Sicherheit der fünf ukrainischen Atomkraftwerke zu verteidigen. Insbesondere das Atomkraftwerk Saporischschja, das am Südufer des Dnjepr (ukrainisch Dnipro) liegt und von russischen Truppen besetzt ist, liegt direkt an der Front und ist somit besonders gefährdet. (Siehe dazu die folgende Dokumentation).

02

Kritik an der IAEO

Die IPPNW, eine internationale atomkritische Ärzteorganisation, kritisiert das seit 50 Jahren bestehende Abkommen der IAEO mit der Weltgesundheitsorganisation. In diesem Abkommen übernimmt die IAEO die Hauptverantwortung für alle atomaren Forschungsprojekte. Dadurch behindere sie die WHO bei der Berichterstattung über Gesundheitsrisiken von Strahlung. Gesundheitsfolgen von Tschernobyl, Thema bei zwei größeren UN-Konferenzen, 1995 in Genf und 2001 in Kiew, seien der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden.

Nach der Reaktorkatastrophe in Japan 2011 forderte die IPPNW am 22. März 2011 die Kündigung des Abkommens zwischen WHO und IAEO. Die WHO solle die Bevölkerung, insbesondere die japanische, ungeschönt und objektiv über die gesundheitlichen Risiken informieren und sich für die Evakuierung von Frauen, Kindern und schwangeren Frauen aus den betroffenen Gebieten einsetzen. Die in Fukushima durchgeführten Strahlungsmessungen der IAEO stießen aufgrund ihrer undurchsichtigen Darstellung auf Kritik.

03

Am 2. März 2022 hat der Generaldirektor der IAEO auf einer Sitzung des Gouverneursrats sieben unverzichtbare Säulen für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit während eines bewaffneten Konflikts („Sieben Säulen“) im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine skizziert.

1. Die physische Unversehrtheit der Anlagen – seien es Reaktoren, Brennelementbecken oder Lager für radioaktive Abfälle – muss gewahrt bleiben.

2. Alle Sicherheits- und Sicherungssysteme und -ausrüstungen müssen zu jeder Zeit voll funktionsfähig sein;

3. Das Betriebspersonal muss in der Lage sein, seine Sicherheits- und Sicherungsaufgaben zu erfüllen und die Fähigkeit haben, Entscheidungen frei von unangemessenem Druck treffen können;

4. Für alle kerntechnischen Anlagen muss eine gesicherte externe Stromversorgung aus dem Netz vorhanden sein;

5. Es muss ununterbrochene logistische Versorgungsketten und Transporte zu und von den Standorten geben;

6. Es muss wirksame Systeme zur Strahlungsüberwachung vor Ort und außerhalb des Standorts sowie Bereitschafts- und Reaktionsmaßnahmen; und

7. Es muss eine zuverlässige Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen geben.

(Quellen: https://www.iaea.org/|https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Internationale_Atomenergie-rganisation&oldid=233114081 | https://wien-io.diplo.de/iow-de/internationale-organisationen/iaeo/1906734#content_2

Abb. (PDF): logo uno-iaea