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Schweiz organisiert „hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine“
Christoph Cornides, Mannheim. Vor dem Wirtschaftsforum in Davos im Januar 2024 fand in der Schweiz auch die vierte internationale Konferenz der Berater für Nationale Sicherheit (NSA) über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine statt. (S. Politischen Berichte Nr. 1/2024, S. 25). Thema der Konferenz war der „10-Punkte Plan“, auch „Friedensplan“, Selenskys“ (Neue Züricher Zeitung v. 14.1.2024, zusammenfassend in Politische Berichte 1/2024, S. 25.)
Im April hat die Schweiz einen weiteren Konferenz- und Verhandlungsprozess angestoßen. Dabei handelt es sich – ähnlich wie bei den Konferenzen der nationalen Sicherheitsberater – noch nicht um eine Friedenskonferenz von internationalen Regierungsvertretungen unter Teilnahme der Russischen Föderation. Russland, das erklärt hat, an solchen Verhandlungen nur teilzunehmen, wenn die westlichen Staaten ihre Unterstützung der Ukraine einstellen, wird also nicht unter den erwarteten 80 Delegationen vertreten sein. Die Konferenz soll voraussichtlich am 15. und 16. Juni 2024 in der Nähe von Luzern stattfinden. (Der Spiegel online, 26.5.2024) Dazu hatte das Schweizer Außenministerium am 10.4.2024 bekannt gegeben:
„Schweiz organisiert im Juni 2024 auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine.
An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat die Ergebnisse der exploratorischen Phase zur hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Voraussetzungen, damit die Konferenz einen Friedenprozess anstoßen kann, sind in genügendem Masse gegeben. In einem ersten Schritt soll ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten entwickelt werden, im Hinblick auf einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Konferenz wird voraussichtlich im Juni 2024 auf dem Bürgenstock durchgeführt.
Die Konferenz soll eine Plattform für einen hochrangigen Dialog über Wege zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine auf der Grundlage des Völkerrechts und der UNO-Charta bieten. Sie soll ein gemeinsames Verständnis des Rahmens schaffen, der diesem Ziel förderlich ist, sowie einen konkreten Fahrplan für den Friedensprozess.“ (Eidgenössisches Department für Auswärtige Angelegenheiten EDA.
www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/newsuebersicht/2022/02/ukraine.html )