Politische Berichte Nr.03/2024 (PDF)10
Globale Debatten - UN Initiativen

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Wachsende Kritik an der humanitären Situation im Gazastreifen und juristische Konsequenzen

Ulli Jäckel, Hamburg

Während die israelische Armee ihre Operationen im dicht besiedelten Rafah und in anderen Gebieten des Gazastreifens fortsetzt, verschärft sich die Lage der Zivilbevölkerung immer mehr. Nach der zeitweiligen Schließung des Übergangs Kerem Schalom infolge von Beschuss durch die Hamas hat Israel auch den Übergang von Rafah unter seine Kontrolle genommen. Über diesen gelangten seither keine Hilfsgüter mehr nach Gaza. Die UNRWA und das World Food Programme (WFP) haben daraufhin die Lebensmittelverteilung wegen mangelnder Vorräte und der Gefahrenlage ausgesetzt. Auch über den neuerrichteten provisorischen Pier seien bisher nur geringe Mengen von Hilfsgütern ins Land gekommen, zudem sei die Verteilung für die Hilfsorganisationen wegen der Kampfhandlungen und wegen Treibstoffmangel nur teilweise möglich. Das UN-Hilfskoordinierungsbüro OCHA berichtete, dass die laufende israelische Militäroperation und die Evakuierungsbefehle in den letzten zwei Wochen weit über 900 000 Menschen vertrieben haben, wobei Hunderttausende unter schrecklichen Lebensbedingungen leben. Bereits am 7. Mai hatte Human Rights Watch Israel vorgeworfen, die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar zu missachten, und dafür zahlreich Beispiele, vor allem für die Verursachung von Hungersnot dokumentiert.

www.hrw.org/news/2024/05/07/gaza-israel-flouts-world-court-orders )

Südafrika beantragte am 10. Mai weitere Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs: In seinem neuen Antrag stellt Südafrika fest, dass die bisherigen Maßnahmen „nicht in der Lage sind, die veränderten Umstände und neuen Tatsachen (…) vollständig zu berücksichtigen“. Der Gerichtshof hat am 16. und 17. Mai dazu die Parteien gehört und wird am 24. Mai darüber entscheiden.

www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240510-pre-02-00-en.pdf )

Am 20. Mai erklärte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Khan, dass er beim Gericht Haftbefehle gegen drei führende Hamas-Vertreter Sinwar, Al Masri (Deif) und Haniyeh beantragen werde wegen der Verbrechen der Ausrottung, des Mordes, der Geiselnahme, der Vergewaltigung und anderer Straftaten. „Wir gehen davon aus, dass die angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen auf die Zivilbevölkerung Israels gemäß den Richtlinien der Organisation waren. Einige dieser Verbrechen dauern unserer Einschätzung nach bis heute an.“

Zugleich erklärte er, auf der Grundlage der von seinem Büro gesammelten und geprüften Beweise Grund zu der Annahme zu haben, dass Benjamin Netanyahu, der Premierminister Israels, und Yoav Gallant, der Verteidigungsminister Israels, die strafrechtliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf dem Territorium des Staates Palästina (im Gazastreifen) ab mindestens dem 8. Oktober 2023 tragen: Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung; vorsätzliches Verursachen großer Leiden oder schwerer Körper- oder Gesundheitsschäden oder grausame Behandlung; vorsätzliche Tötung oder Mord als Kriegsverbrechen, und andere.

www.icc-cpi.int/news/statement-icc-prosecutor-karim-aa-khan-kc-applications-arrest-warrants-situation-state

Netanyahu sagte, „dieser Kerl will Israel dämonisieren. Er verübt einen Anschlag.“ Israel ist wie die USA nicht dem Römischen Statut beigetreten und erkennt die Autorität des Gerichtshofs nicht an. Da Palästina aber als Mitgliedsstaat vom Gerichtshof anerkannt wird, fallen Verbrechen auf dessen Gebiet unter seine Jurisdiktion. US-Präsident Biden bezeichnete Khans Initiative als „empörend“, und aus den Reihen der Republikaner wurden Sanktionen gegen die Mitglieder des Gerichts gefordert. Die Kritik – auch der deutschen Außenministerin – hebt vor allem auf die angebliche Gleichsetzung von Israel und der Hamas ab, ohne sich zu den konkreten Vorwürfen zu äußern. Frankreich und Belgien haben Unterstützung für die Unabhängigkeit des ICC bekundet. Das „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) schrieb: „Der Gerichtshof hat bereits vor etwa einem Jahr mit seinem Haftbefehl gegen Präsident Putin aufgrund seiner Verantwortung für Kriegsverbrechen in der Ukraine Furore gemacht. Wenn die Ankläger in Den Haag jetzt Haftbefehle gegen israelische Politiker und Militärs sowie führende Vertreter der Hamas beantragen, verdeutlichen sie, dass das Völkerstrafrecht ein universelles Maß des Handelns ist, vor dem sich gleichermaßen alle zu verantworten haben. Die richtige Antwort der Bundesregierung wäre jetzt, den IStGH gegen die beginnenden Anfeindungen, vor allem aus den USA und Israel, politisch zu stärken und das Gericht auch aktiv …in Deutschland zu unterstützen.“

www.ecchr.eu/pressemitteilung/eine-staerkung-des-internationalen-rechts/