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Wie weiter nach den Wahlen im Osten?
Christiane Schneider, Hamburg
Die Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg bedeuten eine Zäsur. Gerade in Thüringen und Brandenburg kann die in erheblichen Teilen faschistische AfD mit ihrer Sperrminorität wichtige Regierungsvorhaben, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, blockieren. Bei Arbeitern und Arbeiterinnen, bei Menschen mit formal niedrigem/mittlerem Bildungsniveau und Menschen in unsicherer oder als unsicher empfundenen wirtschaftlichen Lage hat die AfD hohe und oft höchste Zustimmung. Noch betrifft die starke Polarisierung, die in den Ergebnissen deutlich wird, den Osten, aber es gibt keinen Grund für die Annahme, dass diese Entwicklung keine Auswirkungen auf den Westen haben wird.
Die Linke führte einen engagierten Wahlkampf, was dramatische Stimmenverluste in allen drei Bundesländern nicht verhinderte. Sie schied aus dem Landtag Brandenburg aus, kam in Sachsen lediglich dank zweier Direktmandate in Leipzig in den Landtag und erreichte in Thüringen zwar mit 13,1% und zwölf Sitzen, darunter vier Direktmandate, das vergleichsweise beste Ergebnis, jedoch bei Verlusten von knapp 18%. Sie verlor in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen an Zustimmung, erreichte dabei ihre besten Ergebnisse unter jungen Menschen und dabei vor allem unter jungen, formal gebildeten Wählerinnen in Großstädten.
Trotzdem ist die Entwicklung bei den Jungwählern unter 25 besonders beunruhigend. Hier gewann die AfD besonders kräftig dazu. In Thüringen wählten sie 36, in Sachsen und Brandenburg 31 Prozent der Jungen. David Begrich, Sozialwissenschaftler und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Rechtsextremismus in Magdeburg, nennt als wichtigen Grund, dass die Politik auf die Bedürfnisse der jungen Menschen wenig Rücksicht nimmt, insbesondere in der Corona-Krise, in der die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen massiv beschnitten waren, Politik und Gesellschaft aber eher gleichgültig reagierten. (1) Auch die Zukunftsängste der Jugend angesichts der Klimakrise und ihre großen Proteste ignorierte „die Politik“. Anderes kommt hinzu: die Nicht-Aufarbeitung der „Baseballschlägerjahre“ im Osten, die zunehmende Polarisierung und nicht zuletzt die Strategie der AfD, der Jugend jugendgerechte Kommunikationsangebote für Politik zu machen und sie in ihrer Lebenswelt abzuholen.
Die AfD-Destruktionsstrategie
Noch im Wahlkampf hatte Höcke angekündigt, dass man auch dann „mitgestalten“ werde, wenn man nicht die Mehrheit erringe. Man habe dazu bereits taktische und strategische Mittel im Hinterkopf. Schon auf der konstituierenden Sitzung des Landtags stellte die AfD klar, dass eines ihrer Ziele die Destruktion demokratischer Institutionen ist. Der von ihr gestellte Alterspräsident Treutler überschritt seine eng begrenzten Kompetenzen. Er verweigerte nicht nur den Abgeordneten die Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern verletzte auch das Recht des Landtags, sich in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstorganisation zu konstituieren: Er ließ den Namensaufruf der Abgeordneten nicht zu, so dass auch die Feststellung über die Beschlussfähigkeit des Landtags nicht erfolgte, und verhinderte die Abstimmung der vorläufigen Tagesordnung. Es rächte sich, dass die CDU im Dezember einem Gesetzentwurf der Grünen die Zustimmung verweigert hatte, der eine Auslegungsunsicherheit in Sachen Wahl der Landtagspräsidentschaft beseitigt hätte. Das nutzten die AfD-Strategen gnadenlos aus. So blieb der CDU und den anderen Fraktionen nichts anderes, als das Landesverfassungsgericht anzurufen. Das verpflichtete dann den Alterspräsidenten, das Vorgehen in den oben genannten Punkte zu korrigieren. Die konstituierende Parlamentssitzung konnte fortgesetzt werden, ein CDUler wurde zum Landtagspräsidenten gewählt. Die AfD-Kandidatin wurde nicht gewählt, auch nicht als Vizepräsidentin.
In einem inzwischen von der AfD gelöschten Interview erklärt Treutler etwas unvorsichtig, dass es das strategische Ziel gewesen sei, die CDU zur Anrufung des Gerichts zu treiben. Das dürfte zutreffen. Der Neurechte und Höckeberater Kubitschek hatte noch vor der Gerichtsentscheidung die Ziele des destruktiven Vorgehens so beschrieben: Die Wahlverlierer müssten Kröten schlucken, „… wenn sie es nicht tun, ist ihre Gesetzgebung und sind ihre Maßnahmen brüchig und nicht mehr aus sich heraus verbindlich“. Und: Das Landesverfassungsgericht „wird der AfD recht geben müssen, wenn es sich nicht zur Rechtsbeugung entschließen will“. (2) Mit Veröffentlichung des auch für die AfD erwartbaren Beschlusses setzte in den sozialen Medien ein rechter Shitstorm gegen die Verfassungsrichter ein, der auf nichts anderes zielte, als das Verfassungsgericht zu delegitimieren. In der neuen Legislaturperiode, schon ab 2026, werden Richter für das Verfassungsgericht gewählt werden müssen. Mit ihrer Sperrminorität hat die AfD ein starkes Erpressungsmittel in der Hand.
Der „Verfassungsblog“ hatte mit seinem „Projekt Thüringen“ im Frühjahr sieben Gesetzesinitiativen vorgeschlagen gegen die Zerstörung demokratischer Institutionen (3). Jetzt soll das Projekt auf die ganze BRD ausgeweitet werden. Das Anliegen braucht nicht nur finanzielle Unterstützung. Ohne den Widerstand der demokratischen Öffentlichkeit, ohne aktive Verteidigung demokratischer Institutionen wird die AfD auf ihrem Weg der Machtergreifung schwerlich aufzuhalten sein.
Handfeste Gewaltandrohungen
Die AfD-Jugend Brandenburg führte die Aktualität einer weiteren großen Aufgabe noch in der Wahlnacht vor Augen. Schon in ihrem „Regierungsprogramm“ hatte die AfD Brandenburg zahlreiche grausame Maßnahmen gegen Migrantinnen und Migranten angekündigt, u.a. eine „massive“ Remigration. Auf der Wahlparty dann machte die rechte Jugend deutlich, was genau damit gemeint ist. In Anwesenheit von Weidel, Chrupalla, Berndt und Höcke grölten sie minutenlang, ein Plakat „Millionenfach abschieben“ über den Köpfen schwingend: „Jetzt geht’s ab, wir schieben sie alle ab“, „Diese Nacht ist Deutschlands Nacht, die Remigration geht los“. Das ist eine deutliche, unüberhörbare Gewaltdrohung. Unter den Bedrohten wächst die Angst. Eine nach den Wahlen durchgeführte Kurzstudie ergab, dass inzwischen fast ein Viertel der befragten Migranten darüber nachdenkt, Deutschland zu verlassen. Zehn Prozent haben sogar konkrete Pläne. Den Großdemonstrationen des Frühjahrs muss die aktive Verteidigung der Integrität der Migrantinnen und Migranten, ja umfassend ihrer Menschenrechte folgen. Das ist eine Aufgabe nicht nur des Staates, der ihr nur unzureichend nachkommt, sondern auch der Zivilgesellschaft.
Ein großes Problem wird werden, dass die wahrscheinlichen Koalitionen, wenn sie denn überhaupt gebildet werden können, der AfD an überzeugenden Alternativen wenig entgegenzusetzen haben. Um so dringlicher wird für die gesellschaftliche Linke die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD und ihrer Strategie. Zwar wurde zuletzt die Forderung nach einem Verbot lauter und es liegt inzwischen auch ein Antrag aus der Mitte des Bundestags vor. Aber ein Verbot wird nur dann zum Erfolg führen, wenn die AfD in der politischen Auseinandersetzung geschlagen wird.
(1) Podcast: Welche Auswirkungen haben die Landtagswahlen im Osten, https://open.spotify.com/episode/0Na5qMY3XKH1yzTVgHiTs6 (2) Kubitschek, 27.9.24, Postdemokratischer Unmut in Erfurt (3) verfassungsblog.de/wp-content/uploads/2024/04/240417_Verfassungsblog-PolicyPaper.pdf