* 22a-2006-uno-rechte-behinderter-detjen-u-2.html * 22b-eu-bericht-behindertenrechte-detscher-2.html * 23-historisches-zur-krueppelbewegung-gehring-2.html
13. Dezember 2006UN-Generalversammlung
Gleiche Rechte – ob mit oder ohne Behinderung
Ulrike Detjen, Köln
Am 13.12.2006 beschloss die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Die UN-BRK ist am 3.5.2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten. Inzwischen ist die Konvention von 182 Staaten ratifiziert worden. Zum ersten Mal in der Geschichte der UN-Konventionen waren bei der Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention auch die Betroffenen durch Vertretungen beteiligt. Schon zu diesem Zeitpunkt hat die Teilhabe bereits begonnen.
Zu den Staaten, die als erste unterzeichnet haben, zählt auch Deutschland. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation der UN-BRK konnte sie am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten.
Diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag unterzeichnete auch die Europäische Union. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der allererste Menschenrechtsvertrag, der von der Europäischen Union als Staatenbund und Institution angenommen worden ist. Mit dem Beitritt ist die EU auch im Umfang ihrer Zuständigkeit daran gebunden.
In den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der Konvention beschlossen Bund, Länder und Kommunen eine Reihe von Maßnahmen, um dem Gebot der UN-BRK – Gleiche Rechte für Alle, ob mit oder ohne Behinderung – Wirkung zu verschaffen, die wichtigste ist das Bundesteilhabegesetz. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gibt es eine wichtige Neuregelung, um zu ermitteln, wie die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesichert werden soll. Die Ermittlung des jeweiligen Bedarfes sich soll nun an der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ orientieren. Die englische Abkürzung für die Klassifikation lautet ICF (für International Classification of Functioning, Disability and Health). Diese Definition sagt, alle Einschränkungen, die länger als ein halbes Jahr andauern, sind als Behinderungen und nicht als Krankheit zu betrachten.
Zur UN-BRK gehört eine regelmäßige Überprüfung und Überwachung, die hier vom Deutschen Institut für Menschenrechte wahrgenommen wird. Außerdem finden regelmäßig Staatenprüfungen durch den zuständigen UN-Ausschuss statt. Schon in der ersten Staatenprüfung im Jahr 2015 kritisierte der Ausschuss die Segregation im Schulsystem und auf dem Arbeitsmarkt. In der zweiten Staatenprüfung im Jahr 2022 fordert der Ausschuss: „In Deutschland herrscht in der Politik und auch in weiten Teilen der Gesellschaft ein verfehltes Inklusionsverständnis. So wird die Mehrheit der Kinder mit Behinderungen weiterhin nicht inklusiv beschult und wächst ohne schulischen Kontakt zu nichtbehinderten Kindern auf. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ist so nicht zu erfüllen. Die Landesregierungen müssen ihre menschenrechtliche Umsetzungspflicht gezielter und engagierter wahrnehmen. Der Bund kann sich seiner Gesamtverantwortung nicht durch den Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbereich entziehen. Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, das Bildungssystem inklusiv umzugestalten.“ Nachdem es in Jahren nach 2010 verschiedene Anstrengungen gab, das Schulsystem inklusiver zu gestalten, verbleibt inzwischen der Anteil der Förderschüler:innen auf hohem Niveau.
Ähnlich die Kritik am Werkstattsystem der BRD: „Alle Bemühungen, den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt für Werkstattbeschäftigte zu verbessern, fruchten bisher kaum. Bedenklich ist die unveränderte, auch in den letzten Jahren wiederholt geäußerte grundsätzliche Positionierung der Bundesregierung, wonach WfbM Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne von Artikel 27 UN-BRK seien.“ Das sieht der Ausschuss vollständig anders, zumal die Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen kein normales, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist.
Neben den gesetzlichen Änderungen hat sich die gesellschaftliche Diskussion verschoben. In der Schulpolitik waren es in einem beträchtlichen Teil Lehrerinnen und Lehrer, die eine inklusive Beschulung für unmöglich erklärten. Aber auch die für die Lehrerausbildung zuständigen Landesregierungen reagierten nicht. Anstatt eine inklusionsorientierte, für jede Lehrerin und jeden Lehrer verpflichtende Ausbildung zu entwickeln, ist die Förderung der Sonderausbildung für Förderschulen verstärkt worden. Auf dem Arbeitsmarkt entwickelt sich langsam eine Veränderung in der beruflichen Bildung – die demografischen Verschiebungen zeigen Wirkung und die Bemühungen insbesondere im Handwerksbereich, Ausbildungsgänge zu schaffen, die auch Förderschülerinnen und -schüler in etwas längerer Zeit bewältigen können, nehmen zu. Ebenso werden in einigen Bereichen theoriereduzierte Ausbildungsgänge entwickelt. Bis das jedoch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat, wird es mehrere Jahre dauern.
Mit dem Messerattentat in Aschaffenburg und dem Anschlag in Magdeburg kommt ein neuer Diskussionsstrang auf. Die seit langem herrschende Diskriminierung psychisch Kranker nimmt zu – bis hin zu erbärmlichen Forderungen. Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, äußerte am 30.12.2024 im Deutschlandfunk: „Wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“ und etwas später im selben Interview: Es reiche nicht aus, „Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten“. Der Protest der Selbstorganisationen und vieler Psychiaterinnen und Psychiater folgte auf dem Fuß. Etwa 30 % der Bevölkerung hat psychische Erkrankungen erlitten, bei etwa 4,8 Millionen Menschen ist eine psychische oder geistige Behinderung festgestellt. Wer davon zu unkontrollierten Gewalttaten neigt, ist nicht bekannt und nicht prognostizierbar. Diese Art Forderungen gehört in den Bereich Hetze gegen Minderheiten und muss zurückgewiesen werden.
Abb. (PDF): Bei Protesten (vor der Dortmunder Westfalenhalle) werden Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe gefordert, Protest für inklusive Bildung aus allen Bundesländern vor der zweiten Staatenprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention.