Politische Berichte Nr.03/2025 (PDF)12
Aktionen-Initiativen

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dok Aktionen/Initiativen – Regierungsbildung – Stadtentwicklung

Red. Thorsten Jannoff

Wie wird der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in den Bereichen Stadt- und Flächenentwicklung sowie Klimaschutz und -anpassung bei den Fachverbänden aufgenommen? Dazu dokumentieren wir aus Stellungnahmen des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla), des Deutschen Städtetag sowie vom BUND.

.01 Koalitionsvertrag 2025 – bdla identifiziert Anknüpfungspunkte und Defizite
.02 Städtetag: Finanzielle Zukunft der Städte bleibt unklar
.03 BUND: Klimaschutz wird geschwächt – Weichen falsch gestellt

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Koalitionsvertrag 2025 – bdla identifiziert Anknüpfungspunkte und Defizite

Der bdla hat den schwarz-roten Koalitionsvertrag 2025–2029 analysiert und bewertet eine Reihe von Vorhaben als richtungsweisend für die Zukunft der Landschaftsarchitektur in Deutschland. Folgende Schwerpunkte können hervorgehoben werden:

• Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mit einem klaren Bekenntnis zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung – etwa durch ein einheitliches Verfahrensrecht, die Digitalisierung der Verfahren und der Plangenehmigung als Regelverfahren – will die neue Bundesregierung wesentliche Grundlagen für optimierte Abläufe schaffen. Konkret soll die Ausweisung und Vernetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch ein Naturflächenbedarfsgesetz erleichtert werden. Zudem ist beabsichtigt, u. a. die Schwellenwerte bei Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung anzuheben und es wird eine Aussetzung der UVP-Vorprüfung für Änderungsgenehmigung bei Infrastrukturvorhaben geprüft. Der bdla hat in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass aus dem Blickwinkel der Planungspraxis allein auf Verfahrensverkürzung abzielende Gesetzesänderungen zu kurz greifen.

• Klimaanpassung, Klimaschutz und Biodiversität. Zu den besonders relevanten Punkten für den Berufsstand zählen die angekündigte Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ins Grundgesetz, ein Sonderrahmenplan für Naturschutz und Klimaanpassung, die Förderung grün-blauer Infrastrukturen sowie die geplante Stärkung vielfältig strukturierter Agrar-Kulturlandschaften mitsamt eines möglichen Kulturlandschaftsprogramms. Diese Maßnahmen unterstreichen weiterhin die besondere Bedeutung von Klimaresilienz und landschaftsbezogener Vorsorgeplanung. Begrüßt wird die Verstetigung des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz. Es bleibt weiterhin notwendig, dass Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen zeitlich stringent angegangen und finanziell auskömmlich abgesichert werden.

• Städtebaurecht und Städtebauförderung. Die besondere Rolle der Innenstädte für die Lebensqualität wird explizit hervorgehoben und soll durch europäische Entwicklungsfonds, in Anlehnung an das Programm „Resiliente Innenstädte“, unterstützt werden. Die schrittweise Verdopplung der Städtebauförderung sowie die Stärkung strategischer Forschungsfelder zu Klimawandel, Klimafolgen und -anpassung bieten neue Perspektiven für wissenschaftliche und praxisnahe Projekte. Zudem will die Koalition mit Experimentierklauseln und Reallaboren innovative Lösungen erleichtern. Bei der Novellierung des Städtebaurechts soll in den ersten 100 Tagen der schwarz-roten Koalition der sogenannte „Wohnungsbau-Turbo“ eingeführt werden. Dieses Ansinnen ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf die Ablehnung eines breiten Bündnisses aus Planungs-, Sozial- und Umweltverbänden gestoßen, dem sich auch der bdla angeschlossen hat.

• Vergaberecht und Beschaffungswesen. Angekündigt werden ebenfalls umfassende Reformen im Vergaberecht mit dem Ziel, Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und praxisnäher zu gestalten. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen besser einbezogen werden. Geplant sind eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte für Direktaufträge sowie eine separate Bewertung von Planungsleistungen auf europäischer Ebene. Ein strategisches Beschaffungsmanagement sowie der Ausbau der Bundes-Bestellplattform zu einem digitalen Marktplatz sollen für mehr Transparenz und Effizienz sorgen. Eine Konsolidierung bestehender Vergabeplattformen ist ebenfalls geplant.

• Fazit. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Koalitionsvertrag eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten mit der Landschaftsarchitektur aufweist; bleibt jedoch in wichtigen Bereichen wie beispielsweise der Klimaanpassung zu vage bzw. ohne klare Zuständigkeiten oder Zeitpläne. Zudem wird bedauerlicherweise der Abschluss der Novellierung der HOAI nicht im Koalitionsvertrag explizit genannt.

Der bdla wird sich in gewohnter Weise konstruktiv und kritisch in die politischen Prozesse einbringen und sich in seinen Gremien vertiefend mit dem Koalitionsvertrag auseinandersetzen.

https://www.bdla.de/de/nachrichten/nachrichten-de/5102-koalitionsvertrag-2025-bdla-identifiziert-anknuepfungspunkte-und-defizite

Abb. (PDF): Logo bdla

02

Städtetag: Finanzielle Zukunft der Städte bleibt unklar

Zukunftspakt, Bürokratieabbau und Infrastruktur-Zukunftsgesetz können Handlungsfähigkeit der Städte verbessern

Der Deutsche Städtetag erkennt im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD „viele gute Impulse, die eine Politik für zukunftsfähige Städte möglich machen. Vor allem der Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen für mehr finanzielle Handlungsfähigkeit muss jetzt zügig mit Leben erfüllt werden. Positiv ist, dass künftig bei jedem Gesetz geprüft werden soll, wie es sich finanziell und organisatorisch auf die Städte auswirkt“, sagte Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster.

Die konkreten Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag bewertet der Präsident des Deutschen Städtetages in einer ersten Reaktion wie folgt:

• Planungen beschleunigen mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz.

„Das angekündigte Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann ein echter Gamechanger werden für schnellere Infrastruktur-Projekte“, so Lewe. Mit dem Gesetz wollen CDU, CSU und SPD dafür sorgen, dass Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur schnell investiert werden können.

Entsprechende Vorhaben könnten mit einem so genannten überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet und damit rechtlich priorisiert werden – mit ähnlichen Beschleunigungsregelungen wie es sie bereits für LNG-Terminals gibt.

• ÖPNV soll gestärkt und Deutschlandticket unbefristet fortgesetzt werden. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag seien die Städte „zuversichtlich, dass es der neuen Bundesregierung gelingt, die ÖPNV-Finanzierung mit den Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen. Das Deutschlandticket soll dauerhaft fortgeführt werden. Das ist eine gute Nachricht“, erklärte Lewe. Die Kosten sollen zwischen Bund und Ländern nach einem festen Schlüssel aufgeteilt werden. „Damit wäre der Dauerstreit ums Deutschlandticket endlich vorbei.“ Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollen schrittweise deutlich aufgestockt werden.

• Schnell Klarheit für Wärmewende schaffen. „Vielerorts läuft die kommunale Wärmeplanung bereits intensiv. Deshalb brauchen die Städte schnell Klarheit, unter welchen Rahmenbedingungen es weitergeht“, so Lewe.

Der Koalitionsvertrag enthält hier teils widersprüchliche Signale. Positiv bewerten die Städte den geplanten Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur, der als Kombination von öffentlichen Garantien und privatem Kapital aufgelegt werden soll.

• Klimaanpassung und Naturschutz. Positiv ist, dass die Klimaanpassungsstrategie umgesetzt und die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen auch in den Städten gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine gestellt werden sollen. Ebenso soll die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe geprüft werden. Ein wichtiges Signal ist zudem, dass das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz verstetigt werden soll. Das entspricht den Forderungen des Deutschen Städtetages.

https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/deutscher-staedtetag-zum-koalitionsvertrag

Abb. (PDF): Logo Städtetag

03

BUND: Klimaschutz wird geschwächt – Weichen falsch gestellt

Wir stellen leider fest, dass Klimaschutz im Koalitionsvertrag eine untergeordnete Rolle spielt. Es finden sich zudem zentrale Neuausrichtungen, die klar ein Rückschritt wären wie die Aufweichung der Klimaziele: das Ersetzen des bisherigen „Heizungsgesetzes“ und die mögliche Abschwächung der Gebäudeeffizienzstandards sowie die geplante breite Anwendung von CO2-Abscheidung und Endlagerung (CCS). …

Es gibt auch Lichtblicke, etwa in der Fortführung des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK), das wir als zentrales Instrument gegen Artensterben und Klimawandel ausdrücklich unterstützen. Ebenso begrüßen wir die angekündigte Förderung des Grünen Bands – einem einzigartigen Projekt für den Biotopverbund und ein Symbol gelebter Wiedervereinigung.

• Weniger Rechte für die Umwelt. Zwei wichtige Werkzeuge gegen Umweltzerstörung sollen beschnitten werden: das Verbandsklagerecht und das Recht auf Umweltinformationen. Besonders bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung sich damit bewusst gegen das Europarecht und sogar das Völkerrecht stellt. Dass es die Formulierungen in den Koalitionsvertrag geschafft haben, obwohl sie gar nicht umsetzbar sind, ist sehr bedenklich. Zumal es beim Artenschutz und der Ausgleichsregelung für Naturzerstörung tatsächlich Spielraum gibt, um das Umweltschutzniveau zu senken, den die Regierung offenbar nutzen möchte.

• Verkehr: in alle Richtungen gleichzeitig abbiegen. Erwartungsgemäß rückt das Auto wieder mehr in den Fokus. Am autobahnfreundlichen Bundesverkehrswegeplan wird festgehalten, die Autobahn GmbH bekommt mehr finanziellen Spielraum und auch die Pendlerpauschale, die eher den Autoverkehr fördert, wird erhöht. Die Aufhebung der Luftverkehrssteuer fällt angesichts der Klimakrise völlig aus dem Rahmen.

Am Thema Schiene kommt die Koalition aber nicht vorbei. So soll die Finanzierung langfristig mit einem Infrastrukturfonds und einer Trassenpreis-Reform gesichert werden. Schön ist es, dass mit der Sicherung des Deutschlandtickets und des Deutschlandtaktes auch weiterhin der öffentliche Nahverkehr vom Bund aus gefördert wird.

Ein Bekenntnis, den Verkehr von der Straße und aus der Luft auf die Schiene zu verlegen, lässt der Koalitionsvertrag jedoch vermissen.

• Wärmewende: Das will die Bundesregierung anders machen. Fast planlos scheint die Koalition beim Thema Wärme zusammenzukommen. Es wird ohne einen Alternativvorschlag angekündigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Das sorgt nur für weitere Unsicherheiten. Immerhin sollen Sanierungs- und Heizungsförderung weiterlaufen – und auch die Fernwärme wird weiter forciert.

Unverständlich ist, dass die künftige Bundesregierung Biomasse und „kleine“ Wasserkraft vorantreiben will. Diese Formen der Energiegewinnung sind potenziell schädlich für die Umwelt. Mit Wind und Sonne haben wir schon alternative Energiequellen, die den Praxistest bestanden haben.

Auch beim Gas droht eine Blase durch Überkapazitäten sowohl bei Kraftwerken, beim Netz als auch bei den Terminals. Das Gas- und Kohlekraftwerke auch zur Regulierung des Strompreises genutzt werden sollen, halten sogar einige Betreiber für nicht machbar. Die Förderung von Erdgas in Deutschland lehnt der BUND ab. Die Rechnung würden kommende Generationen zahlen, die mit mehr Klimaanpassungen zu kämpfen haben.

Leider fehlt beim Thema Wasserstoff ein tragbares Konzept, die Transformation grün und sozial auszugestalten. Es gibt einfach zu viele Hintertüren, die eine Schädigung von Natur und Klima ermöglichen. Zum Beispiel soll aus Gas erzeugter Wasserstoff, sogenannter „blauer“ Wasserstoff, zum Einsatz kommen.

• Landwirtschaft: Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Förderung von Stallumbauten für mehr Tierwohl zugesagt wird. Auch eine „Eiweißpflanzenstrategie“, die Förderung von Ökolandbau und auch die Stärkung fairer Handelspraktiken hören sich gut an. Allerdings wird Landwirt*innen Diesel bald wieder vollständig rückerstattet, die Zulassung von Pestiziden eingekürzt und auch bei der Tierhaltung wird oft das Wort „praxistauglich“ verwendet. Eine wirklich transparente Tierhaltungskennzeichung ist wohl nicht in Sicht.

Das fehlt im Koalitionsvertag

Wald: Konkrete Maßnahmen, wie eine Novellierung des Bundeswaldschutzgesetz oder ökologische Mindeststandards, die dem Waldsterben entgegentreten, fehlen. Es fallen nur Lippenbekenntnisse zur „nachhaltigen Waldbewirtschaftung“ und zur „Multifunktionalität des Waldes“.

Bodenschutz: Schön ist, dass die kommende Bundesregierung weiterhin die Moorschutzstrategie verfolgt. Aber ansonsten herrscht hier gähnende Leere, um die Ernährungsgrundlage durch den Schutz von Böden langfristig zu sichern. Dass die Koalition sich gegen ein europaweites Bodenschutzgesetz ausspricht, ist fatal.

Ressourcenschutz: Es werden keine konkreten Maßnahmen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs definiert. Die Bundesregierung will sich weiterhin aus der Rohstoffkrise rausrecyceln. Abfallvermeidung durch Produkte, die sowohl länger leben, miteinander geteilt als auch besser recycelt werden können, spielt weiterhin keine Rolle. So steuern wir in absehbarer Zeit auf die nächste Krise zu, die uns um die Rohstoffe der Erde kämpfen lässt.

Fazit: Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung aus Union und SPD enthält einige positive Ansätze im Umweltbereich, bleibt aber in zentralen Fragen hinter den notwendigen Ambitionen zurück. Klimaschutz, Biodiversität und Ressourcenschutz werden nicht mit der gebotenen Priorität behandelt. In mehreren Bereichen besteht die Gefahr von Rückschritten oder es fehlen Umsetzungsambitionen.

https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/start-der-neuen-koalition-das-erwartet-uns/

Abb. (PDF): Logo BUND