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„Hybrider Krieg“ – ein gefährliches Schlagwort
Die Unterstützung der Ukraine ist keine Kriegshandlung. Die Abwehr von Sabotageakten ist kein „hybrider Krieg“, sondern Sache von Polizei und Justiz
Martin Fochler, München. Die fortschreitende Militarisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen verdeckt, dass nach wie vor „regelbasierte Ordnungen“, das soziale Leben – global wie im Alltag– tragen. Diese unausgesprochenen Daseinsbedingungen stehen plötzlich in Frage, wenn politische Gewalt die Bahnen von Regeln und Recht verlässt und, wie gegenwärtig die RF, versucht, den ukrainischen Nachbarstaat zu unterwerfen.
Die Ukraine wehrt sich standhaft gegen die Aggression, man fühlt und hat erfahren, dass ohne politische Selbstbestimmung der Weg zu Entwicklung des Landes und Freiheiten der Lebensgestaltung verbaut bleibt. Politisch unterstreicht die Ukraine, dass der strategische Zweck ihrer Kriegführung die Wiederherstellung ihrer Integrität ist und sonst gar nichts.
Die Unterstützung dieses Abwehrkriegs hat das strategische Ziel der Festigung von internationalen geltenden Normen und Regeln, wie sie von der UNO beschlossen oder gute Gewohnheit im Verkehr der Staaten sind. Bis jetzt ist seitens der Ukraine-Unterstützer keine Forderung „gegen Russland“ laut geworden. Würde die Gelegenheit ergriffen, alte Rechnungen aufzumachen usw., wäre es mit der Legitimation der Unterstützung vorbei. Wer Regeln und Normen festigen will, muss danach handeln.
Was sagen die großen Militärübungen der letzten Wochen?
Verbale politische Absichtserklärungen sind das eine. Militärische Zurüstungen und Übungen sind zwar nonverbale, aber durch Handlungen unterlegte herbe Mitteilungen politischer Optionen. Sie führen vor, was eine Seite mit der anderen alles machen könnte.
29. August bis 12. September. Westliche und südliche Ostsee, Schwerpunkt entlang der deutschen und dänischen Küste: „Northern Coasts 2025“. Beteiligt waren Einheiten aus 14 Nationen mit etwa 40 Booten und Schiffen.
Geübt wurde der Schutz eigener Seebewegungen und maritimer Einrichtungen in der Ostsee, Die Botschaft an die RF: Freiheit der Navigation ja – aber unter Kontrolle der Nato-Staaten, beiläufig eine stille Drohung mit Blockade.
31. August. Norwegen wählt Großbritannien als strategischen Partner für die Beschaffung neuer Fregatten der City-Klasse (Typ 26), die speziell für die U-Boot-Jagd sowie die Abwehr von Attacken aus der Luft ausgerüstet sind.
Enge Zusammenarbeit der britischen und norwegischen Marine erleichtert die permanenten Sicherung der Öl- und Erdgasfelder, ein klar defensiver Zweck.
12. bis 16. September. Russische Föderation und Weißrussland. Großes Militärmanöver Sapad 2025 („Westen 2025“). In symbolischen Umfang sind Einheiten aus China, Iran, Indien, Kasachstan, Tadschikistan, Vietnam, Mali, Burkina Faso, Kongo, Niger, Bangladesch beteiligt (Sapad 2025 – Wikipedia.)
Um den Aufbau einer weiteren Front gegen die Ukraine ging es nicht. Thema war, wie die Exklave Kaliningrad trotz eventueller Seeblockaden über Land und Luft zu stützen sei, gezeigt wurde die Bereitschaft, dazu auch weitreichende Lenkwaffen einzusetzen. Wenige Tage nach Abschluss ereigneten sich am 19. September dann planmäßige Verletzungen des estnischen Luftraums durch Kampfflugzeuge der RF. Da eine Übung zur Verteidigung der Exklave Kaliningrad einen Aufmarsch bedeutet, der auch gegen die Integrität der Baltikumstaaten gerichtet werden kann, ist die Botschaft doppeldeutig.
22. bis 27. September. Nato-Übung Neptune Strike 25. Unter Beteiligung des US-Flugzeugträgers USS Gerald R. Ford, ca. 10 000 Soldaten und 20 Schiffen ging es um die Absicherung der Seeverbindung Nordamerika/Europa und damit auch um die Fähigkeit, der RF den Zugang zum Atlantik abzuschneiden.
Ein Probeangriff mit F/A-18-Jets auf den finnischem Übungsplatz Hästö-Busö zeigte die Reichweite und Einsatzfähigkeit von trägergestützten Luftoperationen. Es wurden zum Beispiel 1600 km Flugdistanz mit Luftbetankung demonstriert.
25. bis 29. September. Bei der Nato-Übung „Red Storm Bravo“. funktionierte Hamburg als Nato-Logistikdrehscheibe. Anlandung von Material und Personal sowie deren Weitertransport über Straße und Schiene Richtung Osten, politisch bedeutsam die Einbindung von Bundeswehr (ca. 500 Soldaten), Polizei, Feuerwehr, THW, Hafenbehörde, Unternehmen wie Blohm + Voss und Airbus.
Insbesondere den Mitteloststaaten wurde gezeigt, dass zu ihrer Verteidigung auch strategisches Potential der überseeischen Nato-Verbündeten, namentlich der USA, bereitsteht. Im Rahmen dieser Übung fand eine Vorführung von Drohnenabwehr statt
Die Verteidigung der Ukraine hält Stand
Die russische Armee meldet einzelne Eroberungen, muss aber auch hier und da zurückweichen. Eine erdrückende Übermacht an Menschen und Mitteln konnte die RF nicht mobilisieren, obwohl die Rüstungsproduktion auf Hochtouren läuft und die Prämien für Freiwilligenmeldungen ein Vielfaches sonst erzielbarer Einkommen betragen. Trotz der großen Opfer und Leiden an der Front und der terroristischen Luftkriegsführung hält die ukrainische Abwehr politisch und militärisch stand, das Land ist sogar imstand, in wachsendem Umfang Militärgüter selbst zu produzieren und, namentlich Drohnen, zu entwickeln. Bis jetzt gilt in der RF, dass Wehrpflichtige nicht zum Fronteinsatz befohlen werden dürfen. Wenn nun die Einziehung von Wehrpflichtigen intensiviert und deren Fronteinsatz erlaubt wird, verändert das die Lage im Inland erheblich. Es macht einen Unterschied, ob sich der Sohn „freiwillig“, (unter welchem sozialen und wirtschaftlichen Druck auch immer) gemeldet hat oder auf Befehl im Vollzug einer Aggression umkommt. Im Afghanistankrieg wurden die „Soldatenmütter“ zu einer unüberhörbaren politischen Kraft.
Drohnenschirm und waffentragende Drohnen
Die Nato plant an der Ostgrenze einen sogenannten Drohnenschirm. Dabei geht es um die Abfangen von waffentragenden System, wie sie im Zug von Gefechten am Boden oder zu Luftangriffen ins Hinterland eingesetzt werden. Es geht dabei also um die Abwehr von Kriegshandlungen. Bei der Konzeption dieses Drohnenschirms kommt es dazu, dass die Nato-Staaten technische Hilfe der Ukraine benötigen und erhalten.
Es geht also nicht um eine Kriegskoalition von europäischen Staaten mit der Ukraine, sondern um technische Hilfe der Ukraine bei der Entwicklung und Installation eines reinen Defensivsystems.
Drohnensichtungen und der sog. hybride Krieg
Ende September: Kopenhagen, Hamburg, Stavanger und Bergen melden Drohnenüberflüge, Flughäfen müssen temporär geschlossen werden. Wenig später wird auch München betroffen. Wer die Drohnen wo startete und steuerte und wo sie endlich verblieben? Waffentragende Drohnen wurden nicht gemeldet. Obwohl die Reichweite der beobachteten, eher kleinen Geräte (in Kilometer und Flugstunden) begrenzt ist, wäre ein Einsatz durch die RF seegestützt (Schattenflotte), durch lokale Agenten oder auch durch Satellitensteuerung denkbar. Wer auch immer diese Geräte gestartet beziehungsweise gesteuert hat, die Vorfälle zeigen, dass eine niedrigschwellige Störung und zeitweise Blockade des Luftverkehrs auf diesem Wege möglich sind. Schließlich kann ein großer Jet schon wegen weniger Gänse („Vogelschlag“) abstürzen … und dementsprechend auch die Sicherungspflichten der Luftverkehrseinrichtungen, die diese Flugkörper schnell bemerkten, Starts abbrachen und ankommende Flugzeuge weiträumig umlenkten. Gleichwohl liegen erhebliche, in den Worten von § 315 StGB „gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ (Strafrahmen bis zu zehn Jahren) vor.
Wenn solche Straftaten als „hybrider Krieg“ bezeichnet werden, liegt es nahe, nach militärischen Einsatzregeln zu verfahren. Aber diese Fälle sind durch zivile Sicherungsmaßnahmen, Polizei, Gerichte, eventuell auch internationale Gerichtshöfe zu bearbeiten. Störungen, Provokationen, ja sogar Sabotageakte verwandeln den betroffenen Staat nicht in ein Kriegsgebiet, ein Mensch, der z.B. auf diese Weise ein Flugzeug zum Absturz bringen und gefasst wird, kann sich nicht auf die Regeln zur Behandlung von Kriegsgefangenen berufen.
Der bayerische Ministerpräsident ist angesichts ungeklärter Drohnensichtungen für „sofort abschießen“. So kann eine polizeiliche Einsatzregel im Rechtsstaat nicht lauten. Es geht um verfassungskonforme Bestimmungen zum Drohnengebrauch – und bei Missbrauch um den Fokus auf Täterermittlung, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle.
Abb. (PDF): Schlagzeile im Straßenbild