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Rolf Gehring, PB02/2023,
S.18b
Klage gegen die Mindestlohnrichtlinie. Am 18. Januar 2023 reichte die Regierung von Dänemark eine Nichtigkeitsklage gegen die Mindestlohnrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Am 14. November 2022 trat sie in Kraft und alle EU-Länder müssen sie innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Dänemark lehnt dies ab. Die Richtlinie schreibt nicht nur angemessene Mindestlöhne in allen Ländern vor, sondern will auch Tarifverhandlungen stärken.
Bruno Rocker,PB04/2022,19Einstiegslöhne für Zeitarbeiter steigen.01Einstiegslöhne für Zeitarbeiter steigen02Fachkräftemangel weitet sich aus03EUGH weist Klage gegen deutsches Tarifeinheitsgesetz ab04Seehäfen: Weitere Verhandlungen angesetzt
Rolf Gehring,PB04/2022,03EUGH: Österreich diskriminiert bei Kindergeld und Familienleistungen.Die österreichische Regelung zum Kindergeld und Familienleistungen, richtet sich nach dem allgemeinen Preisniveau im betreffenden Herkunftsland. Damit verstößt sie gegen europäisches Recht und auch gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union.TEST 18.8.2022
Von Rolf Gehring, Brüssel ,PB06/2021,07Sozial- und Arbeitsrecht in der Rechtsprechung europäischer Gerichte.Die Hans-Böckler-Stiftung und der Europäische Gewerkschaftsbund dokumentieren regelmäßig die Rechtsprechung des EuGHs, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR) und nationaler Gerichte mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Thilo Janssen,PB04/2021,03Das Holship-Urteil des EGMR: Sind soziale Grundrechte doch wichtiger als Marktfreiheiten?Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem Urteil zu einem Streik von Hafenarbeitern in Norwegen, das sog. Viking-Urteil des EuGHs von 2017, mit dem das EU-Recht von Unternehmen gegen gewerkschaftliche Grundrechte in Stellung gebracht werden kann, in Frage gestellt.
Johannes Kakoures,PB04/2021,25Große und kleine Katastrophen, großes und kleines Kompetenzwirrwarr.Noch keine Inhaltsangaben
Wolfgang Gehring,PB04/2020,17Arbeitszeiterfassung: Schon jetzt Pflicht der ArbeitgeberMit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Bisher galt das nur für bestimmte, u.a. im Mindestlohngesetz genannte Branchen und die Arbeitszeit oberhalb von acht Stunden (§ 16 Arbeitszeitgesetz).
Eva Detscher-e,PB03/2020,03Urteil zur Geldpolitik der EU: Das Ei des Voßkuhle – Urteil im Spiegel der europäischen MedienRechtliche Grundlagen der EU in Frage gestellt • Konfliktbeilegung nicht absehbar