Politische Berichte Nr.1/2023 (PDF)27
Globale Debatten - UN Initiativen

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Globale Debatten – UN-Initiativen – Thema: Reduktion und Verbot nuklearer Waffen

Die internationale Gemeinschaft kämpft gegen die Gefährdung der Menschheit durch Atomwaffen

Ulli Jäckel, Hamburg. Auf der 77. Generalversammlung der Vereinten Nationen war erneut die Bedrohung durch Nuklearwaffen ein wichtiges Thema, das sich in zahlreichen Resolutionen niederschlug. Diese nahmen Stellung zur Verhandlung und zu den Bemühungen zur Umsetzung zahlreicher Abkommen zur Beschränkung, Reduktion und zum Verbot nuklearer Waffen und der Drohung mit diesen. Wir stellen hier einige davon vor. Quelle: https://www.atomwaffena-z.info/heute/die-atomwaffenfreie-welt/atomwaffenfreie-zonen.html

01 Der Vertrag von Tlatelolco verbietet das Testen, das Stationieren, den Besitz sowie die Herstellung von Atomwaffen in der Karibik und Lateinamerika.
02 Der Vertrag von Rarotonga für eine atomwaffenfreie Zone im Südpazifik wurde am 6. August 1985 abgeschlossen und trat am 11. Dezember 1986 in Kraft.
03 Der Vertrag von Pelindaba (oder Kairo-Erklärung) wurde am 11. April 1996 angenommen, anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages über eine atomwaffenfreie Zone in Afrika.
04 Am 15. Dezember 1995 wurde in Bangkok das Abkommen für eine atomwaffenfreie Zone im Südostasien unterzeichnet.
05 Die Mongolei erklärte am 25. September 1992 sein Territorium zu einer atomwaffenfreien Zone
06 Der Vertrag von Semei ist seit dem 11. Dezember 2008 in Kraft und schafft eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien.
07 Der Vorschlag für die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone für die Region des Mittleren Ostens (Westasien)
08 Der Meeresbodenvertrag oder Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund
09 Der Antarktis-Vertrag
10 Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper,
11 dok: Hamburger Deklaration zur Atomkriegsgefahr, 22.1.2023

Atomwaffenfreie Zonen

01

Der Vertrag von Tlatelolco verbietet das Testen, das Stationieren, den Besitz sowie die Herstellung von Atomwaffen in der Karibik und Lateinamerika. Er wurde am 14. Februar 1967 in Tlatelolco, einem Stadtteil von Mexiko-Stadt, unterzeichnet und ist am 25. April 1969 in Kraft getreten. Damit wurde er zum ersten Vertrag, der eine bewohnte Region zur atomwaffenfreien Zone erklärt.

Alle 33 Staaten Lateinamerikas und der Karibik haben den Tlatelolco-Vertrag ratifiziert, zuletzt Kuba am 22. Oktober 2002. Es gibt zwei Zusatzvereinbarungen: die erste bindet die USA, Großbritannien und die Niederlande, die Überseeterritorien in der Region besitzen, an den Vertrag.

Die zweite verbietet den USA, Frankreich, Großbritannien, der Volksrepublik China und Russland, den Vertrag zu unterlaufen. OPANAL ist eine zwischenstaatliche Organisation. Ihr Zweck ist, die Umsetzung des Vertrags zu gewährleisten. Sie organisiert regelmäßige Konferenzen für die Vertragsparteien. Die letzte, außerordentliche Konferenz fand im September 2022 in Mexico-City statt.

02

Der Vertrag von Rarotonga für eine atomwaffenfreie Zone im Südpazifik wurde am 6. August 1985 abgeschlossen und trat am 11. Dezember 1986 in Kraft.

Der Vertrag verbietet, außer dem Testen, auch die Stationierung, den Besitz sowie die Herstellung von Atomwaffen im Südpazifik. Darüber hinaus untersagt er die Lagerung atomarer Abfälle in den Gewässern der Region. Der Geltungsbereich des Vertrags erstreckt sich nördlich der Grenze der Zone des Antarktisvertrags (60. Breitengrad südlich), östlich und westlich des 115. Meridians – westlich zur Grenze der Zone des Tlatelolco-Vertrags – und südlich des Äquators. Folgende Staaten unterzeichneten den Vertrag bereits im ersten Jahr: Australien, die Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Nauru, Neuseeland, Niue, Papua-Neuguinea, Salomon-Inseln, Samoa Tonga,Tuvalu und Vanuatu. Die Marshallinseln, Mikronesien und Palau sowie Inselnationen, wie Französisch-Polynesien, Neukaledonien und die Pitcairn-Inseln, die zu Frankreich oder dem Vereinigten Königreich gehören, sind bisher noch keine Vertragsparteien. Zunächst ratifizierten China und Russland die Protokolle über Negative Sicherheitsgarantien (II) und dem Verbot von Atomtests (III) 1988 bzw. 1989. Erst nachdem die französischen Atomtests auf Moruroa beendet wurden, unterzeichneten am 25. März 1996 auch die USA, Großbritannien und Frankreich (unter Vorbehalt) beide Protokolle. Das Vereinigte Königreich ratifiziert die Protokolle am 19. September 1997. Die USA haben die Protokolle noch nicht ratifiziert. Sie wollen keine Einschränkung des Durchfahrtsrechts ihrer Schiffe und Flugzeuge, die eventuell Atomwaffen an Bord hätten, in der Region akzeptieren.

03

Der Vertrag von Pelindaba (oder Kairo-Erklärung) wurde am 11. April 1996 angenommen, anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages über eine atomwaffenfreie Zone in Afrika. Er wurde von 45 Staaten unterzeichnet. Der Vertrag verbietet die Produktion, den Erwerb, die Anwendung, Erprobung, Entgegennahme, Lagerung und Stationierung von Kernwaffen in der Region und den angrenzenden Seegebieten. Die Vertragsparteienwerden zur ausschließlich friedlichen Kernenergienutzung verpflichtet und dürfen sich nicht an militärisch orientierten Nuklearaktivitäten in anderen Ländern beteiligen. Das Abkommen konnte erst in Kraft treten, nachdem Burundi es am 15. Juli 2009 als 28. Staat ratifiziert hatte. Alle Mitglieder der OAU mit Ausnahme von Südsudan haben bereits unterzeichnet, 39 Staaten haben es bereits ratifiziert.

Die Erklärung fordert die Atomwaffenstaaten auf, „das Ziel einer atomwaffenfreien Welt aktiv zu verfolgen, wie in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags festgelegt, durch die dringende Verhandlung von Vereinbarungen mit wirkungsvollen Überprüfungsmaßnahmen bezüglich der vollkommenen Abschaffung von Nuklearwaffen zum frühest möglichen Zeitpunkt“.

04

Am 15. Dezember 1995 wurde in Bangkok das Abkommen für eine atomwaffenfreie Zone im Südostasien unterzeichnet. Wie schon die Vorgängerverträge findet der Bangkok-Vertrag seine Wurzeln im Kalten Krieg und spiegelt den Wunsch der ASEAN-Staaten (Brunei, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) wider, allen politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen. Die Kuala Lumpur Erklärung von 1971 über eine Zone des Friedens, der Freiheit und der Neutralität (ZOPFAN) in Südostasien war ein Vorgänger des Vertrags. Den ASEAN-Staaten schlossen sich die späteren ASEAN Staaten Laos, Kambodscha und Myanmar als Unterzeichnerstaaten an. Bisher hat kein Atomwaffenstaat das Zusatzprotokoll unterzeichnet, hauptsächlich aufgrund der US-amerikanischen und französischen Einwände gegen die negativen Sicherheitsgarantien und gegen die Definition des Territoriums. Laut Vertrag sollen nicht nur die eigenen Territorien der Mitgliedsstaaten, sondern auch ihre „exklusiven Wirtschaftszonen“ (EEZ = Exclusive Economic Zones) zur atomwaffenfreien Zone gehören.

05

Die Mongolei erklärte am 25. September 1992 sein Territorium zu einer atomwaffenfreien Zone und schlug vor, diesen Status international garantieren zu lassen. In den Jahren 1993 und 1994 gaben die fünf durch den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) anerkannten Atomwaffenstaaten einseitige Erklärungen zur Unterstützung der mongolischen Initiative ab. Vier Jahre später wurde die Resolution 53/77 D der UN-Generalversammlung mit dem Titel „Die internationale Sicherheit und der kernwaffenfreie Status der Mongolei“ ohne Abstimmung angenommen. Der Vertrag trat am 3. Februar 2000 in Kraft. Laut Vertrag ist es untersagt, im Hoheitsgebiet der Mongolei folgende Handlungen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kernwaffen zu begehen, zu veranlassen oder sich daran zu beteiligen: 1) Kernwaffen zu entwickeln, herzustellen oder anderweitig zu erwerben, zu besitzen oder die Kontrolle darüber zu haben; 2) Kernwaffen auf irgendeine Weise zu stationieren oder zu transportieren; 3) radioaktives Material oder nukleare Abfälle in Kernwaffenqualität zu versenken oder zu entsorgen. Am 17. September 2012 wurde der 2000 in Kraft getretene Vertrag bestätigt und der atomwaffenfreie Status der Mongolei erneut durch die fünf Atomwaffenstaaten anerkannt.

06

Der Vertrag von Semei ist seit dem 11. Dezember 2008 in Kraft und schafft eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien. Zuletzt ratifizierte Kasachstan den Vertrag, nachdem dies bereits in den anderen Unterzeichnerstaaten, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Kirgisistan, geschehen war. Der Vertrag verbietet das Testen, Stationieren, den Besitz und die Herstellung von Atomwaffen in Zentralasien. Die atomwaffenfreie Zone in Zentralasien ist die erste Zone, die in einer Region errichtet wurde, in der früher Atomwaffen stationiert waren. In allen fünf Staaten hatte die Sowjetunion Atomwaffen und teilweise auch weitere Infrastruktur des sowjetischen Atomprogramms, wie etwa das Atomwaffentestgelände in Semipalatinsk, stationiert. Im Vertrag findet sich dementsprechend auch ein Abschnitt, der zur gemeinsamen Bekämpfung der Folgen des sowjetischen Atomwaffenprogramms in Zentralasien auffordert. Von Seiten der Atommächte wird die atomwaffenfreie Zone derzeit nur von Russland und China unterstützt. Die USA, Großbritannien und Frankreich kritisieren den Vertrag. Ihre Befürchtung ist es, dass Russland auf Grund schon vor Unterzeichnung des Vertrages existierender Sicherheitskooperationen, die laut Vertrag auch weiterhin bestehen bleiben, das Abkommen bilateral unterlaufen könnte.

07

Der Vorschlag für die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone für die Region des Mittleren Ostens (Westasien) erfolgte zum ersten Mal durch den Iran und Ägypten im Jahr 1974 und wurde in der UN-Vollversammlung verabschiedet. Jedes Jahr wird eine ähnliche Resolution vorgelegt und per Akklamation verabschiedet. Verhandlungen über eine solche Zone wurden jedoch nie begonnen.

1990 schlug Ägypten vor, die Zone auf alle Massenvernichtungswaffen (MVW) auszuweiten. Fünf Jahre später wurde dieser Vorschlag in den Verhandlungen über die Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) aufgenommen und mündete in eine Resolution, die dem Schlussdokument angehängt wurde. Mit dieser Resolution und einer Reihe von verabredeten Grundsätzen und Zielen war es möglich, den NVV im Jahr 1995 unbefristet zu verlängern. Daher betrachten viele Länder, vor allem die arabischen, die Resolution von 1995 als einen neuen Eckpfeiler des NVV. Hauptstreitpunkt sind die Vorbedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Zone frei von MVW. Israel koppelt die Verhandlungen an die Vorbedingung eines dauerhaften Friedens und von Stabilität in der Region und sieht keine Aussicht auf Erfolg, wenn dies nicht vorher erreicht ist.

08

Der Meeresbodenvertrag oder Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund wurde am 11. Februar 1971 zur Unterzeichnung eröffnet. Er trat am 18. Mai 1972 in Kraft, nachdem 22 Staaten ratifizierten. Im Vertrag werden der Meeresboden und dessen Untergrund vom Wettrüsten ausgeschlossen. Der Vertrag verbietet die Stationierung von Nuklear- oder von Massenvernichtungswaffen ebenso wie Errichtung von Abschussvorrichtungen oder Lagerung, Testversuche und Einsatz derartiger Waffen auf dem Meeresgrund oder dessen Untergrund.

Innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone gilt diese Verpflichtung nicht für die Küstenstaaten.

Der Vertrag beschränkt nicht die militärisch-nukleare Nutzung des Wassers über dem Meeresboden. Mit Nuklearwaffen ausgerüstete U-Boote werden wie andere Schiffe behandelt und sind von vertraglichen Beschränkungen nicht betroffen. 94 Staaten sind Vertragsparteien. Es fehlen noch die Atomwaffen besitzenden Staaten Frankreich, Israel, Nordkorea und Pakistan.

09

Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington auf der Antarktiskonferenz von 12 Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, die UdSSR, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten) unterzeichnet. Er trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Der Antarktis-Vertrag regelt die Nutzung der Antarktis ausschließlich zu friedlichen Zwecken. Gleichzeitig untersagt er die Einrichtung „jeglicher Maßnahmen mit militärischem Charakter“ und verbietet Atomwaffenexplosionen sowie die Entsorgung radioaktiven Mülls. Stattdessen erlaubt der Vertrag die Nutzung der Antarktis zur internationalen Kooperation für wissenschaftliche Forschung zum Fortschritt und zur Weiterentwicklung der Menschheit.

Der Vertrag beinhaltet ein Kontrollsystem auf der Grundlage nationaler Verifikation mittels Inspektion durch nationale, von den Vertragsparteien benannte Beobachter. Die Bestimmungen des Vertrages gelten in dem Gebiet südlich des 60. Breitengrades.

Mittlerweile sind 54 Staaten Vertragsparteien. Sieben der ersten Unterzeichnerstaaten – Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und das Vereinigte Königreich – haben Ansprüche auf Territorien in der Antarktis. Außerdem halten die USA und Russland Anspruchsvorbehalte. Artikel IV schützt alle diese Positionen: „Es werden keine territorialen Ansprüche diskutiert oder etabliert und für die Dauer des Vertrags sollen keine neuen Ansprüche angemeldet werden“.

10

Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, kurz als „Weltraumvertrag“ bekannt, vom 27. Januar 1967 regelt die Prinzipien über die Erforschung und Nutzung des Weltraums, des Mondes und anderer Himmelskörper und legt fest, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums Sache der gesamten Menschheit ist. Der Entwurf wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Vollversammlung einstimmig verabschiedet. Die Unterzeichnung erfolgte am 27. Januar in Moskau, Washington und London durch die drei Vertragsparteien USA, Sowjetunion und Großbritannien. Inzwischen haben 102 Staaten den Weltraumvertrag ratifiziert, darunter fast alle Staaten, die gegenwärtig Aktivitäten im Weltraum betreiben.

Der „Mond-Vertrag“ von 1979 enthält ebenfalls Bestimmungen zur Rüstungskontrolle im Weltraum. Während das Militarisierungsverbot für den Mond und andere Himmelskörper umfassend ist, begrenzt der Weltraumvertrag die militärische Nutzung des Weltraums nur teilweise.

Vom Begriff „Stationierung“ in Artikel 4, Absatz 1 werden nur die Waffensysteme erfasst, die eine volle Erdumlaufbahn absolvieren können. Damit verbietet er nicht den Abschuss von Objekten im Weltraum, z. B. Satelliten oder Raketen, von der Erde oder aus der Luft. Angesicht der technologischen Entwicklungen und der großen Lücken des „Weltraumvertrages“ werden vor allem im Rahmen der UN seit längerem Vorschläge diskutiert, wie ein Wettrüsten im All verhindert werden kann. Entsprechende Resolutionen erhalten bei den jährlichen Generalversammlungen der UN immer große Mehrheiten. Russland und China haben gemeinsam 2008 einen Vertragsentwurf „zur Verhinderung der Stationierung von Waffen im Weltraum und der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Objekte im Weltraum“ in der Genfer Abrüstungskonferenz der UN vorgelegt. Insbesondere wegen der Ablehnung durch die USA haben sie jedoch bisher zu keinem Ergebnis geführt.

11

dok: Hamburger Deklaration zur Atomkriegsgefahr, 22.1.2023

Ärzt*innen aus ganz Europa verweisen auf die akute Gefahr einer atomaren Eskalation und fordern die Atommächte auf, verbindlich auf einen Ersteinsatz von Atomwaffen zu verzichten. Heute vor zwei Jahren ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft getreten. Zu diesem Anlass veröffentlichten die Ärzt*innen der IPPNW Europa heute eine gemeinsame Deklaration zur aktuellen Atomkriegsgefahr. Zum Abschluss ihrer Konferenz in Hamburg, fordern die Mediziner*innen aus ganz Europa die Atomwaffenstaaten auf, ihre Abrüstungsverpflichtungen im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags von Atomwaffen zu erfüllen, ihre Atomwaffenarsenale abzubauen und den Weg für die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags freizumachen. „Wir akklamieren alle Staaten, die den Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen unterzeichnet und ratifiziert haben. Die meisten von ihnen befinden sich außerhalb Europas. Deshalb fordern wir alle europäischen Länder auf, dem fortschrittlichen Beispiel dieser Staaten zu folgen und den AVV ohne weitere Verzögerung zu unterzeichnen und zu ratifizieren“, heißt es in der Erklärung. „Wir lehnen das Konzept der nuklearen Abschreckung ab, da es die Zivilgesellschaften einem inakzeptablen Risiko der nuklearen Vernichtung aussetzt – sei es durch einen Unfall oder durch böswilligen politischen Willen.“

www.ippnw.de/startseite/artikel/de/hamburger-deklaration-zur-atomkriegs.html

Abb.(PDF): ICAN-Postkarte: 100 Prozent aller Atomwaffen lagern auf der Nordhalbkugel. Die Südhalbkugel ist vollständig atomwaffenfrei.

Legende: blau = atomwaffenfreie Zone; gelb = Unterzeichnerstaat des Atomwaffensperrvertrags als „NichtAtomwaffenstaat“; orange = Atomwaffen auf Territorium stationiert; rot = Atommächte, Abb: Atomwaffenfreie Zone. Bild: Wikipedia/CC 3.0

www.icanw.de/fakten/weltweite-atomwaffen/atomwaffenfreie-zonen/