Politische Berichte Nr.02/2024 (PDF)05
Aktuell aus Politik und Wirtschaft

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Gaza: Waffenstillstandsverhandlungen noch ohne Ergebnis – Kritik an Israel wächst

01 Dok: Am 25. März hatte der Internationale Gerichtshof auf Antrag von Südafrika festgestellt, dass zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung …

Ulli Jäckel, Hamburg. 8.4.2024 Sechs Monate nach dem Überfall der Hamas auf den Süden Israels geht der Krieg Israels gegen die Hamas im Gazastreifen unvermindert weiter. Zwar hat Israel angekündigt, Bodentruppen aus dem südlichen Gazastreifen abzuziehen, will aber eine Brigade permanent in Gaza belassen und behält sich weiter einen Angriff auf das von 1,5 Millionen Zivilisten überfüllte Rafah im Süden vor. Die Hamas verbindet die Freilassung der Geiseln weiter mit der Forderung nach einem dauerhaften Waffenstillstand, dem Rückzug der israelischen Truppen aus dem Gazastreifen, während Netanyahu den Waffenstillstand von der Freilassung aller Geiseln abhängig macht und an der Zerstörung der Hamas, auch durch einen Angriff auf Rafah, festhält. Die Forderung des Sicherheitsrats nach einem sofortigen Waffenstillstand wird von beiden Parteien ignoriert.

International wächst die Kritik an der Kriegführung Israels, die im vollständig abgeriegelten Gazastreifen bisher zu mehr als 33000 Todesopfern, davon 70% Frauen und Kinder, und über 75000 Verwundeten geführt hat. 1,7 Millionen (von 2,3 Mio.) Menschen sind Binnenvertriebene. Die Ernährungssituation ist für mehr als eine Million Menschen katastrophal. Hilfsorganisationen beklagen die starke Behinderung von Transporten durch die Armee. Verschärft wurde die Lage der Bevölkerung zudem durch die Kampagne der israelischen Regierung gegen die Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge, UNRWA. Infolge der Anschuldigungen Israels, für die bisher keine Beweise vorgelegt wurden, haben 16 Länder, darunter die größten Geber USA und Deutschland, die Zahlungen an die Organisation ausgesetzt.

In Großbritannien haben 600 Juristen, darunter drei frühere Richter am Supreme Court, mit einem Rechtsgutachten den Premierminister aufgefordert, die Waffenlieferungen an Israel einzustellen. Angesichts des Urteils des ICJ sei das Vereinigte Königreich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Völkermords zu ergreifen. Der Verkauf von Waffen und die Aussetzung der Hilfe für die UNRWA entspreche nicht den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Regierung.

Inzwischen hat auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein Ende von Waffenlieferungen an Israel gefordert. Dies sei notwendig, „um weitere Verletzungen von internationalem humanitärem Recht und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern“, heißt es in einer Resolution, die von 28 Ländern, darunter Belgien, Finnland und Luxemburg unterstützt wurde, von sechs Ländern, darunter Deutschland, abgelehnt wurde.

Der Tod von sieben Mitarbeitern von World Central Kitchen, die mit der Entladung und Verteilung der Hilfsgüter von Zypern über den Seeweg nach Gaza befasst waren, durch israelischen Drohnenbeschuss, hat erneut zu internationaler Empörung geführt. Die Verschiffung wurde abgebrochen, das Schiff kehrte mit dem Großteil der Lebensmittel nach Zypern zurück. Die USA und die EU verschärften ihre Kritik an der israelischen Kriegsführung. 40 amerikanische Kongressabgeordnete forderten Präsident Biden auf, anstehende Waffenlieferungen zu stoppen. Nach einem Telefongespräch mit Biden kündigte Netanyahu an, „vorübergehend“ Hilfslieferungen über den Grenzübergang Erez und den Hafen Aschdod zu erlauben und mehr Hilfslieferungen aus Jordanien im Süden zu genehmigen.

Quellen • www.ipg-journal.de/regionen/naher-osten/artikel/nothelfer-in-not-7411/?utm • www.theguardian.com/commentisfree/2024/mar/26/israel-unrwa-palestine • www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240328-ord-01-00-en.pdf • news.un.org/en/story/2024/04/1148261 • news.un.org/en/story/2024/04/1148276 • www.theguardian.com/world/2024/apr/03/former-supreme-court-judges-say-uk-arming-israel-breaches-international-law?utm_term=660e25cdacc656baea3a9abe8c5640c6&utm • documents.un.org/doc/undoc/ltd/g24/051/89/pdf/g2405189.pdf?token=aheRsBiFQsNbfgocGf&fe=true. Weitere Dokumente siehe Seiten 10/11.

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Dok: Am 25. März hatte der Internationale Gerichtshof auf Antrag von Südafrika festgestellt, dass zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung …

„…Luft- und Seewege unter den gegenwärtigen Umständen zwar hilfreich sind, es jedoch keinen Ersatz für Landwege und Einreisepunkte von Israel nach Gaza gibt, um eine wirksame und effiziente Lieferung von Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer und humanitärer Hilfe zu gewährleisten; es besteht ein dringender Bedarf, die Kapazität und Anzahl der offenen Landübergangsstellen in den Gazastreifen zu erhöhen und sie offen zu halten, um den Fluss der Hilfslieferungen zu erhöhen.“ Als vorläufige Maßnahme ordnete es (einstimmig) an, dass Israel „… alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen ergreifen (wird), um unverzüglich, in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter Grundversorgung in großem Umfang (…), unter anderem durch Erhöhung der Kapazität und Anzahl der Landübergangsstellen und ihre Offenhaltung so lange wie nötig, zu gewährleisten“.