Politische Berichte Nr.03/2024 (PDF)08
EU-Politik

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Perspektive Reform und Erweiterung der EU

Rolf Gehring, Brüssel

Mit zwei Entschließungen hat das Europäische Parlament erneut in die Diskussion um die institutionelle Weiterentwicklung der EU eingegriffen. Zum einen die Entschließung „Vorschläge des Parlaments zur Änderung der Verträge“ (22. November 2023) 1) und zum zweiten die Entschließung „Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung“ (29. Februar 2024) 2) Die Vorschläge greifen punktuell tief in das institutionelle Gefüge des Mehrebenensystems der EU ein. Neben einer weiteren, recht klar formulierten Stärkung des EU-Parlaments und der Struktur der Europäischen Kommission bleiben Proklamationen zur Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürger oder von Gewerkschaften und Arbeitgebern, also der Sozialdialoge, eher vage. Brisanter allerdings sind die Vorschläge zum Ausbau der Zuständigkeiten der EU, bisher unterschieden nach ungeteilter Zuständigkeit und geteilter Zuständigkeit sowie Nichtzuständigkeit der EU. Das Parlament fordert unter anderem für die Bereiche Gesundheit und Bildung eine geteilte Zuständigkeit, bisher gilt hier Nichtzuständigkeit. Für beide Bereiche werden – wohl wissend um die Sprengkraft der gemachten Vorschläge – Konkretisierungen vorgenommen, die auch Einschränkungen des europäischen Eingriffs beinhalteten. Wie umstritten die Vorschläge sind und bleiben werden, zeigt schon das Abstimmungsergebnis der „Entschließung zur Änderung der Verträge“: Angenommen mit 305 Stimmen bei 276 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen.

Die Vorschläge des Parlaments zur Änderung der Verträge betreffen diverse Politikbereiche: Von einer gemeinsamen Außenpolitik mit „Schnelleingreifkapazität“(en) bis zum Schutz von regionalen und Minderheitensprachen. Die Vorschläge reichen von konkreten Formulierungen: „Gleichstellung der Geschlechter“ statt „Gleichstellung von Frauen und Männern“ bis zu vagen Entwürfen wie: „gemeinsame Indikatoren für die Gesundheitssysteme“.

Das Europäische Parlament soll gestärkt werden mit einem umfassenden Initiativrecht hin zu einem Zweikammersystem. Es soll unter anderem Mitgesetzgeber beim Haushalt werden und statt des Rats die führende Rolle bei der Benennung und Bestätigung des Kommissionspräsidenten erhalten. Die Kommission soll in „Europäische Exekutive“ umbenannt und auf 15 Mitglieder beschränkt werden.

Insbesondere die Vorschläge bezüglich der Zuständigkeit der EU sind weitreichend und absehbar äußerst umstritten. Ausschließliche EU-Zuständigkeit soll auf die Felder Umwelt, Biodiversität und Klimawandel insgesamt ausgedehnt werden. Gemeinsame Zuständigkeit soll auf öffentliche Gesundheit, Bildung, Katastrophenschutz und Industrie ausgedehnt werden. Die schon bestehende gemeinsame Zuständigkeit soll in den Bereichen Energie, auswärtige Angelegenheiten, äußere Sicherheit und grenzüberschreitende Infrastruktur ausgebaut werden.

Zur Entschließung „Integration und Erweiterung“: Zuletzt bekräftigt ein Ratsbeschluss von Dezember 2023 die Aufnahmeperspektiven der Länder des Westbalkan, Montenegros, der Türkei, Albaniens und der Staaten Ukraine, Georgien und Moldau, Die letztgenannten insbesondere auch diskutiert unter strategischen und geopolitischen Aspekten. Mit der mittelfristig nun möglichen Erweiterung der EU um zehn Mitgliedsstaaten sieht das Europäische Parlament Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen.

In den Erwägungsgründen werden sowohl rechtsstaatliche und individualrechtliche Kriterien für eine Erweiterung als auch allgemein- und geopolitische Kriterien (russische Ukraine-Invasion) und Gründe angeführt.

Vorgeschlagen wird etwa, dass Beitrittskandidaten in die jährliche Berichterstattung zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus einbezogen werden; möglichen verkürzten Verfahren in Sachen Rechtsstaatlichkeit oder Bürgerrechten wird eine Absage erteilt. Rückschritte bei Grundwerten sollen zum Einfrieren der Verhandlungen führen können. Weitreichend auch der Vorschlag, Bewerberländer im Beitrittsprozess nach Abschluss einzelner Kapitel in diesen Bereichen in die EU-Politik einzubinden, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln. Bewerberländer sollen Beobachterstatus in den „Gremien und Institutionen der EU“ erhalten.

Das Parlament geht dann auf die nötigen institutionellen Reformnotwendigkeiten ein. Insbesondere wird eine direkte Einbeziehung des Parlaments in alle Schritte und Entscheidungen des Beitrittsprozesses gefordert. Für diverse Politikfelder wird vorgeschlagen, die Einstimmigkeit bei Beschlussverfahren durch Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zu ersetzen: unter anderem Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Sanktionen und außenpolitische Beschlüsse sowie Fragen der Erweiterung. Der Erweiterungsprozess mache auch einen Ausbaus der Finanzmittel nötig, einschließlich Eigenmittel, sowie eine mögliche Vergrößerung des Europäischen Parlaments.

1) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0427_DE.pdf

2) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0120_DE.pdf

Abb. (PDF): Infobus