* 08-pb02-2023-eu-und-ukraine-cornides-1.html * 24b-pb02-2023-ukraine-gefechtslage-verhandlungslage-fochler-1.html * 26-pb02-2023-un-generalversammlung-doku-bericht-jaeckel-1.html * 27-pb02-2023-abruestung-abkommen-jaeckel-1.html
Die internationalen Bemühungen um Abrüstung unterstützen!
Ulli Jäckel, Hamburg
Nachdem wir in der letzten Ausgabe einen Überblick über die Atomwaffenfreie Zonen gegeben haben, stellen wir hier geltende Abkommen über konventionelle Abrüstung und Rüstungsbegrenzung vor. Auf der Ebene der Vereinten Nationen werden die zahlreichen Verhandlungen um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung koordiniert vom „United Nations Office for Disarmament-Affairs“ (UNODA), bei dem auch die gültigen Abkommen dokumentiert sind (https://treaties.unoda.org/). Wichtige Organe sind die „Hohe Repräsentantin“, Ms. Izumi Nakamitsu und ihr Büro, die dem Sicherheitsrat berichterstattet, sowie die Genfer Abrüstungskonferenz (CD), regionale Büros in New York, Wien, Lima, Lomé und Kathmandu, die sich mit regionalen Abrüstungsfragen befassen (RDB), sowie die Bereiche „Massenvernichtungswaffen“ (WMD), „Konventionelle Waffen“(CAB) und „Information und Außenwirkung“ (IOB). Letzterer stellt Publikationen wie das Disarmament Yearbook sowie Arbeitspapiere aus laufenden Verhandlungen zur Verfügung und gibt Zugang zu Dokumenten wie Verträgen, UN-Resolutionen und-Beschlüssen sowie zu einer UNODA-Dokumenten-Bibliothek (https://library.unoda.org/ ).
Neben laufenden Überprüfungen der geltenden Abkommen laufen seit einiger Zeit Verhandlungen von Regierungs-Experten über ein Abkommen zur Regulierung von „Letalen autonomen Waffensystemen“ (LAWS) im Rahmen des „Abkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen…“. Hier geht es – nach Ansicht der Expertenkommission der Bundesregierung – zum einen darum, Waffensysteme, die vollständig außerhalb menschlicher Kontrolle operieren können, zu verbieten. Zum anderen soll die Entwicklung, Produktion und der Einsatz an internationales Recht gebunden werden und menschliche Kontrolle umfassend gewährleistet sein.
Die Positionen der Deutschen Bundesregierung kann man unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle?view= nachlesen.
Abb. (PDF): Auf der Seite Https://www.un.org/disarmament/ findet man die Informationsangebote des UN-Büros für Abrüstung
Übersicht über die bei UNODA (United Nations Office for Disarmaments Affairs) registrierten Abkommen über Abrüstung und Rüstungsbegrenzung
(außer den die Nuklearrüstung betreffenden Abkommen, die in der letzten Ausgabe der Politischen Berichte vorgestellt wurden). (Quelle: https://treaties.unoda.org/)
Genfer Protokoll von 1925
Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder anderen Gasen sowie von bakteriologischer Kriegsführung
In Kraft getreten am 8. Februar 1928, beigetreten sind 146 Staaten
Deutschland: Ratifiziert am 25. April 1929
USA: Ratifiziert am 25. April 1975 – Die USA ratifizierten das Protokoll am 22. Januar 1975 unter der Bedingung, dass „das Protokoll für die Regierung der Vereinigten Staaten hinsichtlich der Verwendung von erstickenden, giftigen und anderen Gasen sowie von allen ähnlichen Flüssigkeiten, Materialien oder Vorrichtungen im Krieg gegenüber einem feindlichen Staat nicht mehr bindend ist, wenn dieser Staat oder einer seiner Verbündeten die in dem Protokoll enthaltenen Verbote nicht einhält“.
Antarktis-Vertrag
Verbot militärischer Aktivitäten einschließlich der Lagerung und Tests jeder Art von Waffen
Unterzeichnet von 12 Staaten am 1. Dezember 1959, in Kraft getreten am 23. Juni 1961
Beigetreten sind bisher 56 Staaten, darunter die BRD am 5. Februar 1979
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
In Kraft getreten am 1. März 1999, Beigetreten sind 164 Staaten.
Deutschland: Ratifiziert am 23. Juli 1998
Die USA sind nicht beigetreten.
Vertrag über den Waffenhandel
Ziel dieses Vertrages ist
- die Festlegung möglichst hoher gemeinsamer internationaler Standards für die Regelung oder Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen;
- die Verhütung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit konventionellen Waffen und Verhinderung ihrer Abzweigung;
In Kraft getreten am 24. Dezember 2014; beigetreten sind 113 Staaten, unterzeichnet haben 130 Staaten
Deutschland: Ratifiziert am 2. April 2014
USA: In einer am 18. Juli 2019 eingegangenen Mitteilung informierte die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika den UN-Generalsekretär über Folgendes:
„Hiermit teilen wir Ihnen im Zusammenhang mit dem am 2. April 2013 in New York unterzeichneten Vertrag über den Waffenhandel mit, dass die Vereinigten Staaten nicht beabsichtigen, diesem Vertrag beizutreten. Dementsprechend haben die Vereinigten Staaten keine rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihrer Unterzeichnung am 25. September 2013 ergeben.“
Nicht beigetreten ist auch die Russische Föderation.
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Unterzeichnet ab dem 10. April 1972 von 109 Staaten, beigetreten sind 185 Staaten,
In Kraft getreten am 26. März 1975
Deutschland: Ratifiziert am 7. April 1983
USA: Ratifiziert am 26. März 1975
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen
In Kraft getreten am 29. April 1997
Von 165 Staaten unterzeichnet, 193 Staaten sind beigetreten
Deutschland: Ratifiziert 12. August 1994
USA: Ratifiziert am 25. April 1997
Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die geeignet sind, übermäßige Leiden zu verursachen oder unterschiedslos zu wirken
Zur Konkretisierung dieses Abkommens gibt es fünf Protokolle und zwei Zusätze
In Kraft getreten am 2. Dezember 1983, 50 Staaten haben unterzeichnet, 126 sind beigetreten
Deutschland: ratifiziert am 25. November 1982
USA: ratifiziert am 24. März 1995 mit Einschränkungen
Abkommen über Streumunition
In Kraft getreten am 1. August 2010, beigetreten sind 111 Staaten
Deutschland: Ratifiziert am 8. Juli 2009
U.a. die USA, China und die Russische Föderation sind dem Abkommen nicht beigetreten
Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer anderen feindseligen Nutzung von Techniken zur Modifikation der Umwelt (ENMOD)
In Kraft getreten am 5. Oktober 1978, beigetreten sind 78 Staaten.
Deutschland: Ratifiziert am 24. Mai 1983
USA. Ratifiziert am 17. Januar 1980
Interamerikanisches Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von und den Handel mit Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und anderen damit zusammenhängenden Materialien
In Kraft getreten am 1. Juli 1998, unterzeichnet von 33 Staaten, beigetreten sind 31 Staaten
Die USA und Kanada haben den Vertrag nicht ratifizierten
Interamerikanisches Übereinkommen über die Transparenz beim Erwerb von konventionellen Waffen
In Kraft getreten am 21. November 2002, unterzeichnet haben 21 Staaten, beigetreten sind bisher 17 Staaten
U.a. die USA haben diesen Vertrag nicht ratifizierten
Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung nuklearterroristischer Handlungen
In Kraft getreten am 7. Juli 2007, 120 Staaten sind beigetreten
Deutschland: Ratifiziert am 8. Februar 2008
USA: Ratifiziert am 30. September 2015
Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern
Nutzung des Mondes ausschließlich zu friedlichen Zwecken im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen.
In Kraft getreten am 8. Juli 1984, beigetreten sind 18 Staaten.
Deutschland, China, die Russische Föderation und die USA sind keine Vertragsparteien
Vertrag über Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Weltraumvertrag)
Friedliche und diskriminierungsfreie Erforschung und Nutzung des Weltraums und der Himmelskörper als gemeinsamer „Provinz der gesamten Menschheit“, keine Massenvernichtungsmittel im Orbit und keine militärische Nutzung der Himmelskörper
In Kraft getreten am 10. Oktober 1967, 113 Staaten sind beigetreten.
Deutschland: Ratifiziert am 10. Februar 1971
USA: Ratifiziert am 10 Oktober 1967
Vertrag über das Verbot der Stationierung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresgrund sowie in dessen Untergrund
In Kraft getreten am 18. Mai 1972, 94 Staaten sind beigetreten
Deutschland: Ratifiziert am 18. November 1975
USA: Ratifiziert am 18. Mai 1972
Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE)
In Kraft getreten am 9. November 1992, 30 Staaten sind beigetreten
Deutschland: Ratifiziert am 23. Dezember 1991
USA: Ratifiziert am 29. Januar 1992;
am 24. 11. 2011 […] haben die Vereinigten Staaten beschlossen, dass die Vereinigten Staaten die folgenden KSE-Vertragsverpflichtungen gegenüber der Russischen Föderation nicht mehr erfüllen werden, solange die Russische Föderation ihren Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten aus dem KSE-Vertrag und dem Flankendokument nicht nachkommt.“
Abkommen zur Anpassung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE)
Begrenzung von konventionellen Waffen in Europa,
Unterzeichnet von 30 Staaten am 19. November 1999,
darunter Deutschland und die USA – noch nicht in Kraft getreten.
Ratifiziert lediglich von Belarus, Russischer Föderation und Kasachstan
Vertrag über den Offenen Himmel (Open Skies)
Dieser Vertrag legt die Regelung für die Durchführung von Beobachtungsflügen durch Vertragsstaaten über den Hoheitsgebieten anderer Vertragsstaaten fest, die als „Offener Himmel“-Regelung bezeichnet wird, und legt die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten fest.
In Kraft getreten am 1. Januar 2002, 32 Staaten gehören ihm an.
Deutschland: Ratifiziert am 27. Januar 1994,
Die Vereinigten Staaten sind mit Wirkung vom 22. November 2020 aus dem Vertrag ausgetreten. Sie hatten den Vertrag zuvor am 24. März 1992 unterzeichnet und am 3. Dezember 1993 ratifiziert.
Die Russische Föderation ist mit Wirkung vom 18. Dezember 2021 aus dem Vertrag ausgetreten. Sie hatte den Vertrag zuvor am 24. März 1992 unterzeichnet und am 2. November 2001 ratifiziert.